Bauvoranfrage abgelehnt. Und jetzt ?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvoranfrage abgelehnt. Und jetzt ?

Hallo,

ich habe eine Bauvoranfrage über einen Anbau an unser Zweifamilienhaus eingegeben. Die Maße des Anbau 5 x 8 Meter wurde genehmigt. Auch die Höhe. (8,20 mtr. ) Aber leider fallen die Abstandsflächen leicht auf die Garage ( diese gehört auch uns ). Wir hatten hier ein Ausnahmegehnemigung verfügt, da die Garage auch uns gehört. Dies wurde nun abgelehnt. Also von 3 Punkten wurde zwei genehmigt und einer nicht.

Wir können Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Wie gehe ich jetzt am Besten vor ??. Kann ich die Bauvoranfrage so verändern dass die Abstandsflächen passen ( Neuplanung ? und ich reiche es wieder ein. Oder Klage ich dagegen mit dem neuen Plan und reiche es dann ein ??

  • Name:
  • Manfred
  1. Garagen und Abstandsflächen

    In Abstandsflächen von Wohnhäusern dürfen Garagen und Schuppen stehen, diese lösen auch keine weiteren Abstandsflächen aus. Garagen sind genehmigungsfrei. Prüfen sie auch, ob der Anbau überhaupt genehmigungspflichtig ist. Ein Ausschnitt aus dem Bauplan wäre hilfreich,
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Klären

    Foto von Martin G. Halbinger

    War an der Voranfrage ein Architekt beteiligt und was sagt dieser dazu?

    Klagen macht nur Sinn, wenn eine Entscheidung rechtswidrig getroffen wurde, dazu brauchen Sie in jedem Fall einen Fachanwalt. Dies ist hier nicht abschließend machbar.

    Eine Ausnahmegenehmigung verfügt man nicht, schon gar nicht als Antragsteller selbst.

    @Herr Kirschner Garagen sind nur unter bestimmten Anforderungen (Abmessungen usw.) genehmigungsfrei oder in den Abstandsflächen zulässig. Wenn wir keine Details, kein Bundesland usw. kennen, ist eine pauschale Antwort "...dürfen stehen" gefährlich.

    Tips:

    • Die Abstandsflächen haben grundsätzlich eine Funktion: Belüftung, Belichtung, Sozialabstand usw. Auf Belüftung und Belichtung haben die Eigentumsverhältnisse keine Auswirkung.

    Ggf kann man hier mit weiteren Angaben die Bedenken der Behörde aushebeln, weil z. B. im verschatteten Bereich der Technikraum geplant ist.

    • Auch sollte in der Ablehnung eine (ggf ausführliche) Begründung enthalten sein, aus der sich Möglichkeiten ableiten lassen.
    • Man kann mit der Behörde auch sprechen und z. B. einen überarbeiteten Entwurf diskutieren, aus dem man dann, nach positiven, wenn auch nicht rechtsverbindlichen "Signalen" den Bauantrag erarbeitet.
    • weitere Ansätze sind denkbar, aber sehr abhängig von der Situation.
  3. Problem: es fehlen Informationen

    Wenn etwas kritisch ist, macht man eine kostenlose, aber auch unverbindliche Bauberatung beim Kreisbauamt. Dann kann man eine Bauvoranfrage starten. Bei einer positiven Bauvoranfrage muß der Bauantrag positiv entschieden werden, eine Ablehnung muß begründet werden. Es ist zwecklos, bei einer abgelehnten Bauvoranfrage ohne Änderungen einen Bauantrag einzureichen. Wenn nur eine Garage einem Bauantrag entgegensteht wird die halt abgerissen und später genehmigungsfrei neu gebaut. Aber Vorsicht: wenn der Abriss eine Bauauflage ist und nur auf dem Papier erfolgt bleibt der neue Anbau ohne gültige Genehmigung und somit ein Schwarzbau. Baugenehmigungen werden nur bestandskräftig wenn die Auflagen erfüllt sind. Deshalb gibt es die sogenannten Fertigmeldungen die keine Falschmeldung sein dürfen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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