Fenster vergrößern - Grenzbebauung -Baugenehmigung nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fenster vergrößern - Grenzbebauung -Baugenehmigung nötig?

Hallo,

ich möchte ein vorhandenes Fenster vergrößern. Das Problem ist der Abstand meine Hauses zum Nachbarn - ca. 3,50 m - Das Nachbargebäude steht direkt an der Grenze. Schräg gegenüber vom vorh. Fenster hat der Nachbar ein kleines Fenster (Abstellraum). Meine Frage ist, ob ich eine Baugenehmigung einholen muss. Gibt es da Schwierigkeiten bezgl. Brandschutz? Ich wohne in Niedersachsen. Viel Dank.

  • Name:
  • Frank
  1. Mitteilung über ein genehmigungsfreies Bauvorhaben

    Diese Mitteilung an das Bauamt ist kostenfrei und gibt Sicherheit. Allerdings kann der Nachbar Probleme bekommen wenn jemand "der Katze die Schelle anhängt" denn ein Fenster in einer Grenzwand ist unzulässig es sei denn es ist vom Bauamt genehmigt und hat Bestandsschutz.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Bestandschutz!?

    Foto von wiki

    Hallo, ich denke, das ist Bestandschutz, da das Fenster seit einigen Jahre besteht. Aber Sie haben recht, deshalb möchte ich auch keine schlafenden Hunde wecken. Wo könnte man das konkret nachlesen, ob Das zulässig ist, daß Fenster zu vergrößern.
  3. Wo könnte man das konkret nachlesen

    Nachbarschaftsgesetz

    Landesbauordnung

    örtliche Bauvorschriften

  4. Problem: Bestandsschutz

    Für etwas illegales gibt es keinen Bestandsschutz, für einen Schwarzbau gibt es keinen Bestandsschutz. Ein Schwarzbau ist ohne Wert und damit unverkäuflich. Wenn das Nachbarhaus durch ein illegales Fenster abfackelt klärt der Sachverständige die Haftung. Wenn ein geringer Teil "schwarz" ist ist das ganze Haus schwarz. Oder das Bauamt klärt, dass das Haus Teilschwarz ist. Ein klassisches Beispiel ist, wenn eine Baugenehmigung unter Auflagen erteilt wird, diese Auflagen nicht erfüllt werden und somit auch die Fertigmeldung fehlt. Das Haus wird zum Schwarzbau ohne dass das Amt tätig wird oder anders einschreitet oder die Fertigmeldung anmahnt. Und jetzt kommt das Phantastische an einem Schwarzbau: es kann ohne Genehmigung abgebrochen werden, denn der Bau ist illegal.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Vorschriften habe ich gefunden, aber

    Foto von wiki

    Hallo nochmal,

    die Vorschriften habe ich gefunden.

    Nieders. Bauordnung:

    • Brandwand ist nur nötig bei Abstand < 2,50 m
    • Lt. Formel für Berechnung der Abstände zum Grenze muss mein Haus 3 m Abstand zur Grenze einhalten.

    Das ist ja gegeben, hab 3,50 m zur Grenze.

    Ist damit alles in Ordnung?

  6. Gratulation

    [ Zitat Anfang ] ... Ist damit alles in Ordnung? ... [ Zitat Ende ]
    Du hast DEINEN Teil überprüft. Was ist mit dem Nachbarn?

    P.S.: Vor der Prüfung sollte man sich klar sein, wie weit man gehen will ;)

  7. Ich bin Laie und habe von diesen Dingen keine Ahnung

    Foto von wiki

    Herr Stöckel,

    ich bin Laie und habe von diesen Dingen keine Ahnung.

    Was muss ich denn jetzt machen?

  8. Sie haben kein Problem

    Die Abstandsflächen überlappen sich. Es muß also eine Genehmigung geben das zu tun, es ist auch möglich. Einziges Problem ist das Fenster des Nachbarn. Mit Ihrer Baumaßnahme könnte eine illegale Baumaßnahme des Nachbarn auffliegen. Sicherheit gibt eine Akteneinsicht. Eventuell muß der Nachbar sein Fenster zumauern.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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