ich möchte ein vorhandenes Fenster vergrößern. Das Problem ist der Abstand meine Hauses zum Nachbarn - ca. 3,50 m - Das Nachbargebäude steht direkt an der Grenze. Schräg gegenüber vom vorh. Fenster hat der Nachbar ein kleines Fenster (Abstellraum). Meine Frage ist, ob ich eine Baugenehmigung einholen muss. Gibt es da Schwierigkeiten bezgl. Brandschutz? Ich wohne in Niedersachsen. Viel Dank.
Fenster vergrößern - Grenzbebauung -Baugenehmigung nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Fenster vergrößern - Grenzbebauung -Baugenehmigung nötig?
Hallo,
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Mitteilung über ein genehmigungsfreies Bauvorhaben
Diese Mitteilung an das Bauamt ist kostenfrei und gibt Sicherheit. Allerdings kann der Nachbar Probleme bekommen wenn jemand "der Katze die Schelle anhängt" denn ein Fenster in einer Grenzwand ist unzulässig es sei denn es ist vom Bauamt genehmigt und hat Bestandsschutz. -
Bestandschutz!?
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Wo könnte man das konkret nachlesen
NachbarschaftsgesetzLandesbauordnung
örtliche Bauvorschriften
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Problem: Bestandsschutz
Für etwas illegales gibt es keinen Bestandsschutz, für einen Schwarzbau gibt es keinen Bestandsschutz. Ein Schwarzbau ist ohne Wert und damit unverkäuflich. Wenn das Nachbarhaus durch ein illegales Fenster abfackelt klärt der Sachverständige die Haftung. Wenn ein geringer Teil "schwarz" ist ist das ganze Haus schwarz. Oder das Bauamt klärt, dass das Haus Teilschwarz ist. Ein klassisches Beispiel ist, wenn eine Baugenehmigung unter Auflagen erteilt wird, diese Auflagen nicht erfüllt werden und somit auch die Fertigmeldung fehlt. Das Haus wird zum Schwarzbau ohne dass das Amt tätig wird oder anders einschreitet oder die Fertigmeldung anmahnt. Und jetzt kommt das Phantastische an einem Schwarzbau: es kann ohne Genehmigung abgebrochen werden, denn der Bau ist illegal. -
Vorschriften habe ich gefunden, aber
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Gratulation
[ Zitat Anfang ] ...
Du hast DEINEN Teil überprüft. Was ist mit dem Nachbarn?Ist damit alles in Ordnung?
... [ Zitat Ende ]P.S.: Vor der Prüfung sollte man sich klar sein, wie weit man gehen will ;)
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Ich bin Laie und habe von diesen Dingen keine Ahnung
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Sie haben kein Problem
Die Abstandsflächen überlappen sich. Es muß also eine Genehmigung geben das zu tun, es ist auch möglich. Einziges Problem ist das Fenster des Nachbarn. Mit Ihrer Baumaßnahme könnte eine illegale Baumaßnahme des Nachbarn auffliegen. Sicherheit gibt eine Akteneinsicht. Eventuell muß der Nachbar sein Fenster zumauern.