Terrasse / Anrechnung GRZ
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Terrasse / Anrechnung GRZ

Hallo zusammen,

ich habe vor rund einem Jahr ein Haus gekauft (Baujahr 1980).

Nun plane ich den Bau einer Terrasse, die an das Haus angrenzen soll.

Ist es korrekt, dass bei Häusern, die vor 1990 gebaut wurden, die Terrasse nicht mit in die Berechnung der GRZAbk. einfließt?

Also kann ich theoretisch beliebig viel Fläche auf meinem Grundstück mit Terrasse und anderen gepflasterten Flächen bedecken ohne eine Genehmigung?

Vielen Dank schon mal im Voraus und viele Grüße

  1. nein

    GRZ ist die Grundflächenzahl, also alle bebauten und befestigten Flächen. Wenn sie heute bauen gilt das heutige Datum. Rückwirkend kann nicht gebaut werden. Der Bau einer Terrasse muß den heutigen Vorschriften entsprechen, ob eine Genehmigung notwendig ist, lässt sich aus der Frage nicht ableiten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Sicher?

    Gilt nicht immer die BauNVOAbk. aus dem Jahr in dem das Haus gebaut bzw. der Bebauungsplan veröffentlicht wurde?
  3. Wenn sie heute bauen gilt das heutige Datum.

    Nein.

    Es gilt im Allgemeinen die Rechtslage zum Zeitpunkt der Inkraftretung des B-Plans.

    Ausnahmen können bei dynamischen Rechtsbezügen bestehen. Ist aber eher selten.

  4. keine Rechtsberatung

    Die rechtliche Frage ist doch die, ob bei einem geänderten Gesetz man sich auf die Anwendung der Vorgängerversion beziehen kann.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. ?

    Danke für die Antworten!

    Herr Stöckel, Sie schreiben im Betreff „Wenn sie heute bauen gilt das heutige Datum“ und im Text schreiben Sie dann „Es gilt im Allgemeinen die Rechtslage zum Zeitpunkt der Inkraftretung des B-Plans“. Die Aussagen widersprechen sich doch, wenn ich das richtig lese,oder?

    Also wenn ich ein Haus von 1980 habe und der Bebauungsplan von 1978 ist, zählt dann das Baurecht von 1978 oder von heute? Ich hatte es so verstanden dass Bebauungsplan und das Baurecht das zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig war, fest zusammengehören.

    Das müsste doch bedeuten, dass heute bei Umbauten auf dem Grundstück auch noch das alte Baurecht gelten müsste.

  6. der Betreff

    war die meiner Meinung nach unzutreffende Aussage.
    [ Zitat Anfang ] ... zählt dann das Baurecht von 1978 oder von heute? ... [ Zitat Ende ]

    Es gilt der aktuelle B-PlanAbk.. Der nimmt im Allgemeinen einen statischen Bezug auf eine BauNVOAbk.. Für die Berechnung der GFZAbk. usw. gelten dann die Regelungen der "alten" BauNVO.

  7. Erläuterung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn der Bebauungsplan etwas zur GRZAbk. / GFZAbk. regelt, gilt die Fassung der BauNVOAbk. nach der der Bebauungsplan entwickelt wurde (Datum der Rechtskraft). Gibt es keinen B-PlanAbk. sind GRZ und GFZ höchstens in Einzelfällen anzuwenden eher sind GR und GFAbk. relevant, da das Einfügen eines Baukörpers grundsätzlich unabhängig von Grundstücksgrenzen beurteilt wird; aber es gibt Sondersituationen...
  8. GRZ Berechnung

    Foto von wiki

    Wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt, gilt die BauNVOAbk. in der Fassung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder, bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen, zum Zeitpunkt des Baubeginns. Jede Fassung der BauNVO verweist aber in ihrem vierten Abschnitt durch Überleitungsvorschriften auf die Fortgeltung der früheren Vorschriften, wenn der Bebauungsplan bereits offen liegt oder offen gelegen hat.

    Hat ein Bebauungsplan beispielsweise 1976 offen gelegen und wurde 1979 unverändert rechtskräftig, gilt die BauNVO in der Fassung vom 26.11.1968. Demnach bleiben gemäß § 19 Abs. 4 Terrassen bei der Berechnung der Grundflächenzahl unberücksichtigt.

    Dennoch kann der Bau einer Terrasse unzulässig sein, z.B. Verstoß gegen § 15 BauNVO oder §23 BauNVO. Außerdem kommen noch bauordnungsrechtliche (LBOAbk.) oder zivilrechtliche Hindernisse (Nachbarrecht) in Betracht.

    Das hat nichts mit dem Baujahr des Hauses oder der Terrasse zu tun und auch nichts mit der Notwendigkeit einer Genehmigung oder Genehmigungsfreiheit.


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