Gewächshaus innerhalb 3 m Grenze zu Nachbarn
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gewächshaus innerhalb 3 m Grenze zu Nachbarn

Wir möchten gerne in Dortmund, NRW, ein Gewächshaus mit 3,3 m Länge (und 2,5 m Breite) in unserem Garten errichten, mit 1 m Abstand zum Nachbargrundstück. Firsthöhe 2,25 m, Seitenhöhe 1,75 m.

An der gleichen Seite des Grundstücks befindet sich bereits unsere Garage mit Anbau (8,99 m).

  • Ist das Gewächshaus daher dort zulässig?
  • Oder werden so die 9 m Grenzbebauung für die Seite überschritten?

An den anderen Seiten befindet sich keine Grenzbebauung, daher werden die 15 m in jedem Fall eingehalten.

  • Name:
  • Larissa
  1. Wintergarten?

    Die max. Grenzbebauung wird überschritten, ein weiteres Bauwerk muß 3 Meter Grenzabstand einhalten, das Gewächshaus ist ein Wintergarten und muß 3 Meter Grenzabstand einhalten. Damit ist das Vorhaben mit den genannten Maßen unzulässig. Auch der Grenzabstand von einem Meter ändert daran nichts. Die Grenzbebauung der unbebauten Granze darf nicht zugerechnet werden. Einzige Möglichkeit wäre ein Bauantrag mit Antrag auf Abweichung und Nachbargenehmigung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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