Nachdem erneutem Nachwuchs ist der Wohnraum für uns in unserem Haus heute nicht mehr ausreichend. Im Haus wohnt außerdem im EGAbk. der Schwiegervater, der bereits in Rente ist und für uns eine Hilfe in der gelegentlichen Kinderbetreuung darstellt.
Neben dem Haus ist in 1 m Abstand eine Doppelgarage. Wir haben nun beim Amt eine Bauvoranfrage eingereicht die im 1. OGAbk. eine hälftige Bebauung der Doppelgarage unter Einhaltung des 3 m Grenzabstands vorsehen würde. Hierzu wurden 3 Detailfragen gestellt:
- Darf die GRZAbk. überschritten werden?
- Darf die GFZAbk. überschritten werden?
- Darf das Baufenster überschritten werden?
Die Bauvoranfrage wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass die Überschreitung der GRZ OK wäre, die Überschreitung des Baufensters und der GFZ jedoch eine Signalwirkung für das gesamte Baugebiet haben könnte und nicht dem Allgemeinwohl dienen würde.
Wir suchen nun nach Möglichkeiten einen Einspruch zu erheben und das dennoch genehmigt zu bekommen und sind für jegliche Hinweise und Ideen dankbar.
Wir haben bereits viel in das Haus investiert und der Schwiegervater ist alleinstehend. Das Haus wäre nur für ihn zu groß.