Nun soll bei der Terrassenüberdachung optional ein Teil (3,5 m x 3,5 m) aus dem 1. OGAbk. begehbar gemacht werden inkl. Glasbrüstung in diesem Bereich (Balkon)
Hierzu wurde uns von versch. Stelle gesagt dass ein solcher Balkon wohl dazu führt, dass das BHV hierdurch nicht mehr verfahrensfrei wäre, wir also einen Bauantrag erstellen müssten. Ist das korrekt?
Und falls ja: Könnten wir diesen zumindest im Kenntnisgabeverfahren erstellen (Größen / Abstände sind eingehalten, es gibt keine direkt angrenzenden Nachbarn auf der Seite der Überdachung).
Danke für Eure Einschätzung & Grüße!