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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15698: Baugenehmigung ohne vorheriger Information des direkt angrenzenden Nachbars

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Baugenehmigung ohne vorheriger Information des direkt angrenzenden Nachbars 18.04.2022    

Am Nachbargrundstück wird anstelle zwei Doppelhäuser ein Wohnblock 12 m hoch mit 9 Parteien hingestellt, deren Balkone auf unseren Garten ausgerichtet sind. Unser Grundstück ist ca. 30 Meter lang. Auf der restlichen Fläche des Areal sollen Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser stehen. Wir als einzige direkte Nachbarn sollen diesen Wohnblock als Mauer erhalten. Wir haben nur durch Zufall durch einen anderen Nachbarn, die auf Grundstücksuche sind, dies erfahren. Die Baugenehmigung erfolgte ohne uns über dieses Projekt zu informieren. Nachdem ich mehrmals gegoogelt habe, bin ich endlich auf den geänderten Plan gestoßen. Wir waren geschockt. In Zukunft werden 9 Parteien aus diesem Block unser gesamtes Grundstück überblicken und zwar ausschließlich nur uns, da unser Haus höher liegt, unser Garten allerdings in Erdhöhe des Wohnblockes. Wir haben nicht 1 mm Privatsphäre oder Rückzugsort mehr für uns. Müssen denn die Nachbarn darüber nicht mehr informiert werden? Was kann man dagegen tun, denn die Bagger sind schon angerollt. Bisher haben sie nur Erde weggeschoben. Die nächsten Tage werden sie allerdings das Erschließen anfangen.

Name:

  • Trx
  1. zunächst einmal: Welches Bundesland? 19.04.2022    

    Die Beteiligung der Nachbarn ist nicht bzw. nicht in allen Landesbauordnungen vorgeschrieben. Ich will da aber jetzt nicht 16 Landesbauordnungen mit den zugehörigen Nebenbestimmungen durchsehen ;)

    Im übrigen hört es sich nach einem B-PlanA-Gebiet an. Der B-Plan wurde öffentlich ausgelegt, ortsüblich bekannt gegeben und dann als Satzung beschlossen. Das geht an einem Einwohner nicht unbemerkt vorbei, sofern man sich nicht blind und taub stellt.

    Wenn ein B-Plan besteht und dort eine derartige Bebauung vorgesehen ist, ist jetzt kaum noch was zu machen.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. die Zeiten von "Nachbarn fragen" sind vorbei 19.04.2022    

    Entweder es wird genau nach B-PlanA gebaut oder nach Bauantrag mit Entscheidung durch das Bauamt. Auch eine Beteiligung des Nachbarn verhindert nur selten bzw. verzögert nur. Der Nachbar kann mit "berechtigten Interesse" Einsicht in den Bauantrag verlangen aber nützen tut das nur etwas bei Regelverstößen gegen das Nachbarrecht. Regelverstöße gegen das Baurecht kann das Bauamt trotzdem genehmigen. Einsprüche wegen Beschattung, Einblicke auf des Nachbargrundstück oder Abweichungen zur Umgebungsbebauung bleiben meist erfolglos. Heute gilt "Nachverdichtung" und bald können sie sich mit Leuten auf dem gegenüberliegenden Balkon die Hand schütteln, auch ohne Teleskoparm.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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