Hier stellen wir uns die Frage ob wir uns hier korrekt verhalten oder ob wir für die Garage eine neue Baugenehmigung benötigen?
Danke vorab für die Antworten. Viele Grüße
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe, dass Sie eine genehmigte Garage in Baden-Württemberg als Grenzbebauung errichten möchten, aber aufgrund von Felsen eine Abweichung von der Baugenehmigung notwendig wird.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
Der Abstand von min. 0,50 m wäre dann mit § 6 (2) BW LBO konform (zulässig).
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Die Baugenehmigung für die Garage als Grenzbebauung wurde offensichtlich erteilt. Wenn nun keine direkte Grenzbebauung möglich ist, dann wird das Nachbargrundstück beeinträchtigt, da der Zutritt zu dem Streifen von 0,5 Meter nicht geklärt ist. Es muss also eine Vereinbarung mit dem Nachbarn geben und das geht nur über eine neue Baugenehmigung.
Es ist ratsam, vor Baubeginn alle notwendigen Klärungen mit dem Landratsamt und dem Nachbarn herbeizuführen, um Risiken zu minimieren. Die Informationen aus dem Thread können helfen, die nächsten Schritte zu planen und die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
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