wir sind aktuell dabei ein Gartenhaus in fester Bauweise sowie einen Pool zu errichten. Dazu haben wir letztes Jahr eine Baugenehmigung bekommen. Wir hatten im ersten Entwurf die Terrassenflächen größer ausgelegt. Diese wurden wegen Einsprüchen vom Umweltamt zusammengestrichten. Es klang am Telefon so, als ob es dazu keinen klaren Maßstab gibt, sondern man sich einfach mal in einer Teamsitzung darauf geeinigt hat, erst mal nur noch kleinere Flächenversieglungen zu genehmigen. Tenor "es wurden zuletzt so viele Bauvorhanden im Außenbereich durchgeführt, wir haben uns nun erst einmal 50 qm als Grenze gesetzt".
Das Bauvorhanden befindet sich in einem geschützten Außenbereich von NRW (kein Naturschutzgebiet). Da wir nun schon häufiger davon gehört haben, dass bei kleinen Bauvorhanden keine Bauabnahme vor Ort stattfindet, überlegen wir, abweichend von der Genehmigung, die Terrasse doch größer auszulegen und damit im Endeffekt mehr Fläche zu versiegeln (statt ca. 50 qm, ca. 80 qm). Statt einer Terrasse an nur einer Seite des Gartenhaus würde an einer zweiten Seite ebenfalls eine Terrasse errichtet werden.
- Gibt es jemanden der Erfahrungen mit solchen Fällen hat?
- Ist in so einem Fall wirklich mit einer Abrissverfügung/Rückbau zu rechnen oder kann man eher von einer kleinen Strafe und der Auflage weiterer Kompensationsmaßnehmen (Bäume pflanzen) rechnen?
Grüße