Baugenehmigung Carport mit angeschlossenem Abstellraum
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baugenehmigung Carport mit angeschlossenem Abstellraum
Hallo zusammen,
aktuell planen wir den Neubau eines Einfamilienhaus mit angeschlossenem Carport und Abstellraum. Der Abstellraum ist hinter dem Carport und direkt mit diesem verbunden. Das Dach ist durchgängig. Jetzt kommt der komplizierte Teil: Der Carport befindet sich im Baufenster. Der Abstellraum ragt aber 90 cm über das Baufenster hinaus. Die Gesamtlänge von 9 Meter für Grenzbebauung wird eingehalten. Gemäß Bebauungsplan der Gemeinde kann für Nebengebäude das Baufenster um 0,45 GRZA überschritten werden. Die 0,45 GRZ wurden aber schon anderweitig verplant. Für das Einfamilienhaus beantragen wir eine Genehmigung im Kenntnisgabeverfahren. Für den Carport und Abstellraum haben wir die Überlegung eine Genehmigung im Genehmigungsverfahren zu beantragen. Nun zu meinen Fragen: Kann ich für den Abstellraum alleine eine Baugenehmigung beantragen, oder geht dies nur in Verbindung mit dem Carport? Hat ihr evtl. jemand Erfahrungswerte oder kennt eventuell einen Präzedenzfall? Bundesland wäre Baden-Württemberg, Landkreis KN.
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streng nach Vorschrift
Zu beachten ist die Bauordnung BW mit Anhang der genehmigungsfreien Bauvorhaben und der Bebauungsplan der Gemeinde. Wenn das Vorhaben in der Gesamtheit nicht für genehmigungsfreie Vorhaben passt, dann ist für das gesamte Vorhaben ein Bauantrag zu stellen, der jedoch wegen einer Kleinigkeit abgelehnt werden kann. Alternativ bauen sie nach dem Kenntnisgabeverfahren fertig und stellen danach nur für den Abstellraum einen Bauantrag wegen Abweichung zum Bebauungsplan. Dann wird der Abstellraum genehmigt oder abgelehnt, aber Haus und Carport stehen.
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Baugenehmigung Carport mit angeschlossenem Abstellraum
Hallo, verstehe ich das richtig, dass das Einfamilienhaus und der Carport zusammen im Kenntnisgabeverfahren beantragt werden können und der Abstellraum dann im Anschluss (nach Fertigstellung des Einfamilienhaus und Carport) im Genehmigungsverfahren? Ich weiß nicht, ob das richtig angekommen ist, aber der Carport und der Abstellraum haben eine massive gemeinsame Beton-Außenwand (zum Nachbargrundstück), die südliche Wand des Carport und die nördliche Wand des Abstellraum sind die gleiche Beton-Wand. Auch das Dach ist durchgängig. Bitte korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege, aber für mein Verständnis sind Carport und Abstellraum nicht trennbar da diese ja fest miteinander verbunden sind.
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gemeinsame Wand = gemeinsamer Antrag
Gleichzeitig ein Bauwerk in 2 verschiedenen Verfahren errichten geht nicht. Deshalb wird für das Vorhaben ein Bauantrag notwendig, der wegen Verstoß gegen Bauvorschriften abgelehnt werden kann. Sie müssen dann auf das gesamte Vorhaben verzichten oder umplanen. Auf jeden Fall haben sie Mehrkosten. Mit welchen Tricks sie das zweite Vorhaben vorbereiten sagt ihnen ihr Architekt. Er wird ihnen aber zu nichts raten, was seine Zulassung als Architekt gefährdet. Er haftet für das richtige Genehmigungsverfahren.