BAU.DE

Bauen und Wohnen
  • Bau.de
  • Bau.net
  • Bau.com
  • Bau.org
Google-BAU-Suche
Die Suche-Ergebnisse werden rechts im Hauptfenster angezeigt > > >

Deutschland-Monteurzimmer.de

Freie Werbefläche
€ 175 pro Monat + MwSt
Kontaktaufnahme


BAU-Navigation

  • Startseite // Sitemap
  • Forum: Expertenhilfe
    • Neue Beiträge
    • Neue Fragen
    • Offene Fragen
    • Neue Bilder
    • Personen
  • Presse: News, Berichte...
    • Aktuelle Meldungen
    • Themenschwerpunkte
  • Aufträge/Ausschreibungen
    • Aufträge suchen
    • Aufträge vergeben
  • Inserate / Anzeigen
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Kostenlose HomePage
    • HomePage-Inhaber
    • HomePage anlegen
  • Direktkontakt zu Firmen
    • A-Z der Bau-Partner
    • Presse / Firmen-Infos
    • Wer bietet was?
  • E-Learning NEU
    • Dreigelenkbogen
    • Fachwerkträger
    • Qualitative Schnittgrößen
    • Kraftgrößenverfahren
  • Prospekte anfordern
  • Fertighaus / Ausbauhaus
  • Bau-Checklisten
  • Bau-Fachwörter DE-EN
  • Bau-Witze
  • Bau-Office NEU
  • Links zu Werbepartnern
  • Werben bei BAU.DE
  • Kontakt

Datenschutzerklärung
© Prof. Dr. Partsch

Schnellnavigation:

  • Startseite, Home
  • Suche, Search
  • Sitemap
  • Übersetzen, Translate
  • @Alle
  • @Firmen
  • Inserate
  • Presse
  • Aufträge
  • Ihre HP
  • Werbung
  • Menu ausblenden

Schnellnavigation-Forum

  • Forum: Bauexperten helfen rund um die Uhr Forum: Fragen Sie Experten
  • Neue Antworten
  • Neue Fragen
  • Offene Fragen
  • Forum: Bauexperten stellen sich vor

Schnellnavigation für mobile Endgeräte

  • Forum
  • Inserate
  • Presse
  • Ihre HP
  • Neue Fragen+Antworten
  • Top 10
  • Bilder

Hier sind Sie:

  • BAU.DE

  • Forum

  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15649: Genehmigung für Lagercontainer 6,05m x 2,50m x 2,60m erforderlich?

Bauplanung / Baugenehmigung

Diese Werbefläche können Sie mieten: € 60 pro Monat + MwSt
im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Genehmigung für Lagercontainer 6,05m x 2,50m x 2,60m erforderlich? 21.12.2020

Hallo,

ich möchte auf meinem Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet einen Lagercontainer mit den o.g. Daten aufstellen. Ich betreibe einen Hausmeisterservice, Bauservice. Mehrere Mitbewerber haben auch auf Ihren Grundstücken vor einiger Zeit solche Lagercontainer aufgestellt. Ich dachte immer das diese Lagercontainer genehmigt werden müssen. Ein Kunde von mir sagte man könne diese Lagercontainer bis 50 Kubikmetern in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung Zeitlich unbegrenzt aufstellen.

Ist dies so richtig? Sind Lagercontainer,Gebäude bis 50 Kubikmetern wirklich Genehmigungsfrei in Rheinland-Pfalz?

Würde der Lagercontainer als Gebäude zählen?

Liebe Grüße

Thomas

  1. Genehmigung für Lagercontainer 21.12.2020

    Die einzige verbindliche Auskunft erteilt die Gemeinde bzw die Baubehörde.

    Selbst wenn das heute geduldet wird, sind einst Gartenhütten für Gartengeräte auf den Grundstücken in der Gemarkung nach jahrzehnten aufgrund von neuen politischen Entscheidungen verboten worden und mußten abgebaut werden.

    Ob Sie ein Privileg haben, wenn Sie für den Container eine Genehmigung beantragen und auch bekommen, wird die Zukunft zeigen.

    Wer hätte einst gedacht, daß die genehmigten Atomreaktoren innerhalb von Wochen abzuschalten sind weil in Japan ein Tsunamie gewütet hat und das von Amerika gebaute Kraftwerk dafür nicht ausgelegt war?

    In Fachkreisen spricht man ganz offen darüber, daß die Stromversorgung in D und damit auch in Europa, ohne die Aushilfe der Nachbarstaaten schon mehrmals zusammengebrochen wäre. Auch werden heute schon einzelne Industriebetriebe hin- und wieder zur Abschaltung aufgefordert oder schlicht vom Netz getrennt, damit das Netz nicht zusammenbricht.

    Derartiges außerhalb von Fachkreisen zu erwähnen ist aber unbeliebt.
    .

    Name:

    • Pauline Neugebauer
  2. genehmigungspflichtig 21.12.2020

    Die Aufstellung von einem Container ist genehmigungspflichtig. Ein Container ist kein Ersatz für eine Überdachung oder einen Schuppen. Dabei ist es unerheblich ob der auf einem Fundament oder einer verdichteten Fläche steht. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser gewerblich genutzt wird und kein "fliegender Bau" ist. Ein Container ist häßlich und führt sofort zum Nachbareinspruch. Ein Container hält keinen Brandschutz ein und führt zu Abstandsflächen. Ich glaube nicht, dass ein Bauamt des Kreises so ein "Ding" genehmigt, das Bauamt des Ortes schon gar nicht. Den Vergleich mit Atomkraftwerken von Pauline verstehe ich nicht, eine Genehmigung eines Containers wäre dauerhaft und eine Änderung der Baugesetze nach Genehmigung wäre wirkungslos.

    Name:

    • Klaus Kirschner

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten kann der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  


Responsive Menu: On / Off

Menu ausblenden

Google Anzeigen


Google-Anzeigen


Suche


Service-Navigation

Startseite | Forum | Ausschreibung | Sitemap

Hier werben | Fertighaus | Inserate | Baurecht

Impressum + Nutzungsbedingungen + Datenschutz + ©