Abriss Denkmalhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abriss Denkmalhaus
Angenommen beantragte Eigentümer E sein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, und wurde genehmigt.
Kann irgendwann beantragt werden diesen Schutz wieder rückgängig zu machen?
Was könntenn die Konsequenzen sein, wenn ein Denkmalgeschütztes Gebäude ohne vorherigen Genehmigung einfach abgerissen wird?
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Warum sollte E das machen?
Ein Objekt aus der Denkmalliste löschen zu lassen, ist nur schwer (fast und-) möglich.Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude einfach abzureißen gibt richtig Ärger. Näheres kann dem Denkmalschutzgesetz des Landes entnommen werden. In MV drohen Bußgelder bis 1,5 Mio.
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maximale Strafe
Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses ist bestraft, aber selbst den Antrag auf Denkmalschutz zu stellen ist die maximale Strafe. Aber zu denken, der Denkmalschutz könnte wieder aufgehoben werden ist eine Illusion. Jedes Gebäude wird älter und damit immer besser als schützenswert geeignet. Erdbeben oder Meteoriteneinschlag, oder Flugzeugabsturz beenden den Denkmalschutz, aber wer kann das machen? -
Förderungen
Es gibt Fördermittel und zusätzliche steuerliche Anreize z.B. für eine Sanierung. Wer sich vorher gut informiert und gut kalkuliert, für den kann die Denkmaleigenschaft auch Vorteile bringen. Gibt aber auch Fälle, bei denen es überwiegend zus. Kosten und zus. Einschränkungen gab.Im Regelfall wird die Denkmaleigenschaft unabhängig festgestellt, manchmal auch gegen den Willen des Eigentümers ... man kann die Prüfung aber anstoßen.
Ebenso kann eine spätere Prüfung zu Ergebnis kommen, dass das Gebäude nicht mehr besonders erhaltenswert ist oder so marode ist, dass es nicht mehr erhalten werden kann. Ist aber nicht der Regelfall ...