Zählt ein Rücksprung im Eingangsbreich mit zur bebauten Fläche in die GRZ1?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Zählt ein Rücksprung im Eingangsbreich mit zur bebauten Fläche in die GRZ1?

Schönen guten Tag, wir planen einen Neubau in Schleswig-Holstein. Es soll ein Bungalow werden und da wir eine GRZAbk. von 0.25 haben, müssen wir um jeden Quadratmeter feilschen. Jetzt steht bei uns zur Frage ob der Rücksprung im Eingangsbereich zur bebauten Wohnfläche zählt, oder man die zwei Qúadratmeter in einen anderen Raum einfließen lassen könnte. Das Dach über dem Rücksprung würde in einer Linie weiter laufen. Der Dachüberstand beträgt überall 50 cm, beim Rücksprung wären es dann 1,30 m. Würde er vielleicht nicht mitzählen wenn er im Eingangsbereich kleiner wäre? Vielen Dank für eure Antworten, VG
  • Name:
  • Svenja
  1. bebaute Fläche

    Stellen sie sich vor, sie schauen von oben auf das Haus. Dann ist die bebaute Fläche das Dach in der Umrandung, Wege, Garagen und Schuppen werden zu 50 Prozent der Fläche angerechnet. Den Rücksprung sehen sie gar nicht weil das Dach darüber ist. Bei einer GRZAbk. von 0,25 gilt es am Dachüberstand und den sonstigen befestigten Flächen zu sparen. Schauen sie im Bebauungsplan ob eventuell der Dachüberstand nicht zählt und welche Überschreitung der GRZ vom Amt toleriert wird.

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