Garage auf Grenzbebauung für Wohnraum Aufstocken
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage auf Grenzbebauung für Wohnraum Aufstocken

Guten Morgen,

wir wohnen in Hessen im Kerngebiet (Mischgebiet). Auf unserem Grundstück steh an der Nachbarsgrenze ein großes Lager/Garage 1 Stöckig, gebaut Ende 50 er, Anfang 60er Jahre. Dachfläche etwa 120 m². Die Grenzbebauung ist 8-9 Meter lang. An dieser Seite steht auf dem Nachbargrundstück, ebenfalls als Grenzbebauung, eine sehr hohe Scheune (2 Stockwerke + steiles Dach).

Inwiefern wäre es möglich auf unser Lager ein Wohnhaus in Holzständerbauweise aufzustocken? Muss ein Abstand zum Nachbar eingehalten werden? Blick oder Licht wird bei Ihm keines versperrt, da ja die Scheune dort steht.

Geplant wäre, das Lager etwa 80 cm-1 m abzutragen (Raumhöhe innen knapp 3 Meter) und dort das nächste Stockwerk aufzubauen. Vorausgesetzt die Statik macht das auch soweit mit. Die Garage mit dem Weißen Trapezdach bleibt unberührt.

Vielen Dank für Eure Antworten =)

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Garage auf Grenzbebauung für Wohnraum Aufstocken" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
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  • Name:
  • Felix
  1. Wohnraum löst Abstandsflächen aus

    Durch Abstandsflächen von Wohnraum wird das Vorhaben unmöglich, Brandschutzvorschriften sind ein weiteres Hindernis, ebenso die Statik. Nach dem Foto sind die umliegenden Grundstücke dicht bebaut. Beschaffen Sie sich erst mal einen Liegenschaftsplan, dann kennen Sie auch die Flurstücke. Ich wette, ein Teil ist illegal bebaut. Ein weiteres Hindernis dürfte der Bebauungsplan sein mit Hinweisen auf Doppelhäuser und Hinterliegerbebauung. Deshalb wird Wohnraum auf Lager an der Grundstücksgrenze wohl nicht genehmigt, der Nachbar wird Einspruch einlegen. Die Lösung wäre alle Nachbarn aufkaufen, alles platt machen und komplett neu bauen.
  2. Hi, danke für die Antwort. Also ...

    Hi, danke für die Antwort. Also Hi,

    danke für die Antwort. Also Schwarz ist davon definitiv nichts gebaut. Es gibt zu dem Lager Zeichnungen die auch genehmigt wurden.

    Unser Grundstück geht bis zum Horizont. Also hinten rechts das Gewerbegebäude gehört auch noch zu unserem Grund und Boden. Die Grundstücksgrenze verläuft zwischen der Scheune Links und dem Lagergebäude.

    Dann werde ich mal mit unserem Nachbar reden. Tatsächlich ist die Scheune extrem Baufällig, sodass es evtl. nach einem Abriss dieser möglich ist, das Gebäude auf die Grenzwand zu setzen. Ich habe gelesen das dann der Nachbar den Abstand auf seinem Grundstück gewähren muss. Er kann da aber sowieso nichts mehr hintstellen, wenn die Scheune weg ist. Das Grundstück ist irgendwas um die 6-8 m breit.

    LG

  3. nur eine Möglichkeit

    Wenn der Bebauungsplan eine Grenzbebauung mit einem Doppelhaus erlaubt dann ginge das. Einen Zwang, dass der Nachbar eine Abstandsfläche übernimmt gibt es nicht. Bleibt also nur, das Nachbargrundstück zu kaufen. Ob dort eine baufällige Scheune steht oder die fällt tatsächlich zusammen: es nützt ihnen nichts. Mal ehrlich: sie haben ein großes Grundstück und wollen unbedingt Wohnraum auf die Grenze bauen? Selbst wenn sie dort Bürgermeister werden geht das nicht.
  4. Ungeplantes Gebiet ...

    Den Nachbar kaufen ist keine Option. Ich habe vorgestern mit dem Bauamt Telefoniert. Es handelt sich bei uns um ungeplantes Gebiet. Es gibt also keine Bebauungspläne. Soweit ich das verstanden habe, richtet sich ein Bau dann nach den Umliegenden Gebäuden. Ich habe zudem gelesen, dass er sogar zur Pflicht werden kann eine Grenzbebauung durchzuführen, wenn diese Bebauungsart in dem Gebiet vorkommt und dort zum Stil der Nachbargebäude passt. Das ist in diesem Fall gegeben. Links von der Scheune steht direkt die nächste und daran wieder eine. Die komplette Straße hat in den Hinterhöfen Scheunen die Wand an Wand gebaut sind. Unser Gebäude würde also diesen Komplex erweitern. In diesem Fall bräuchte ich dann auch keine Einwilligung des Nachbarn. Ich bin gespannt, habe heute Skizze und paar Bilder zum Bauamt gesendet.

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