Die L-Steine sollen an eine andere Stelle als wie in der Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Die L-Steine sollen an eine andere Stelle als wie in der Baugenehmigung

Für die L-Steine ist eine Baugenehmigung erforderlich die ich auch habe. Die L-Steine sind 3,00 m hoch bzw. die Stützmauer soll 3,00 m hoch werden.

Meine Frage:

Müssen die L-Steine genau an die gleiche Stelle gesetzt werden wie es in dem Plan von der Baugenehmigung eingetragen ist?

Kann ich die L-Steine auch 30 cm weiter von der ursprünglich geplanten Stelle die in den Bauunterlagen nach vorne setzten? Oder muss ich hierfür einen neuen Plan erstellen lassen wegen den 30 cm?

  1. An Pläne muss man sich in ...

    An Pläne muss man sich in der Regel halten, genau beantworten kann Ihnen diese Frage sicher der, der den Plan erstellt hat, der Architekt oder das Bauamt. Bei 30 cm naja, aber bei 300 cm eher nicht, sonst wäre die nicht eingezeichnet. Da sind vielleicht Abstandsflächen einzuhalten. Also lieber eine Genehmigung holen.
  2. 3 Meter hohe L-Steine und Baugenehmigung, dass passt

    Den Bauantrag haben Sie doch selbst Gestellt und dem Amt so mitgeteilt wie Sie bauen möchten, das Amt hat dem zugestimmt und die BG erteilt. Wenn Sie nun anders bauen möchten, bedarf das zumindest einer Textur mit amtlichem OK. Sie selbst dürfen sich nicht die Abweichung genehmigen, also die Abweichungen als "gering" deklarieren sonst wird die ganze Baugenehmigung ungültig.

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