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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15516: Sehr geehrte Damen und Herren, auf unserem ...

Bauplanung / Baugenehmigung

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf unserem ... 22.04.2017    

... Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserem Bau gab es durch den Bauunternehmer (beauftragt für Rohbau Estrich & Ausenputz) Verzögerungen und Bauzaun und Bau-WC standen bis zuletzt und wurden schon einige Wochen nicht mehr gebraucht.

Unsere Frage ist nun:

Ist das unterm Strich unser Risiko/Pech - wir hätten ja früher auf den Abbau drängen können, bzw. die Objekte standen ja da also haben wir die Leistung erhalten und müssen zahlen..

.. oder gibt es eine Art Verantwortung von dem Bauunternehmer, dass er z.B. nach Fertigstellung Rohbau plus Zeit für Fenster und Dachdecker den Bauzaun abbauen muss? Und das er nach seinen Arbeiten die Toilette abholen lassen muss?

Danke!

Name:

  • Roman
  1. Haben Sie das denn Ihrem Unternehmer mitgeteilt? 22.04.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Oder konnte er das riechen, wann die anderen Nachunternehmer fertig waren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  2. Wir waren laufend im Gespräch, er ... 22.04.2017    

    ... wusste es.

  3. Mit anderen Worten ... 23.04.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Sie haben ihm nicht gesagt, nimm den Bauzaun weg und bestell das S.....haus ab!

    Der Unternehmer kann nicht von selbst erraten, wann Sie das alles weg haben möchten!

    Wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie auch schon Kund tun, ab wann Sie diese Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  4. naja, wir haben einen ... 26.04.2017    

    ... Hallo Herr Reinartz, naja, wir haben einen Bauzaun und ein Bau-WC bestellt. Und zwar für die Zeit, in der diese Dinge gebraucht und genutzt werden, nicht für die Zeit danach. Richtig, wir haben nicht gesagt "nimm den Bauzaun weg und bestell das S.....haus ab!" Wir haben ihm aber auch nicht gesagt "stell den Bauzaun am 1. Baustellentag da hin und das S.....haus am 2. Baustellentag da hin!". Ein bischen mitdenken kann er also offensichtlich. Immerhin hat er auch seinen Bagger abgeholt, als er den nicht mehr brauchte... Aber ok, es ist also Bauherrenpech, verstehe schon. Dennoch danke!

  5. Grundsätzlich haben Sie zwar Recht! 26.04.2017    

    Foto von Markus Reinartz

    Und es wäre schön gewesen, wenn der Bauunternehmer Ihnen gesagt hätte, denken Sie daran, dass Sie mir Bescheid geben, wann ich die Dinge weg nehmen kann.

    Allerdings bezieht das "ein bisschen mitdenken" natürlich auch auf Ihre Person.

    Dem Bauunternehmer ist es Recht, wenn es lange dort steht, dann bekommt er für den Bauzaun Geld, der ihm sowieso in der Regel gehört.

    Bei der Miettoilette sieht das anders aus, dass ist meistens mit wenig Aufschlag ein durchlaufender Posten.

    Allerdings glauben Sie mir, ich kann das den Bauherren 20 mal sagen, denken Sie daran mir Bescheid zu geben ...., und doch wird es vergessen.

    Das passiert alltäglich, aus dem Auge aus dem Sinn.

    Sprechen Sie offen mit dem Bauunternehmer, so wie Sie es hier auch getan haben. Geben Sie das einfach zu und sagen Sie, dass auch er dies hätte bedenken müssen. Krallen Sie Ihn bei seiner Ehre. Meistens wirkt das, so dass er Ihnen nur die Miettoilette berechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  6. Hallo Herr Reinartz, danke, wir probieren es! ... 27.04.2017    

    ... Hallo Herr Reinartz, danke, wir probieren es!


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