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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15487: fehlende Unterschrift vom Grundstückseigentümer

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

fehlende Unterschrift vom Grundstückseigentümer 11.08.2016    

Hallo zusammen,

ich will auf dem (Noch-)Grundstück der Eltern bauen. Beim Notar ist noch kein Termin zur Übergabe vereinbart, wird aber im nächsten halben Jahr folgen.

Nun geht es um die Unterschriften auf dem Bauplan:

Nachbarn gibt es in diesem Sinne keine - nur die Eltern. Reicht es wenn mein Bruder (wohnt im Haus der Eltern und hat dort Wohnrecht) als Eigentümer unterschreibt?

Danke für Ihre Antworten

Grüße

Name:

  • Gerhard
  1. Eigentümer 11.08.2016    

    Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht. Bauanträge sind vom Eigentümer zu stellen, Eigentümerwechsel sind notariell in einer Auflassung zu beurkunden. Vormerkungen sind keine Eigentumsübertragung im Sinne eines formbedürftigen Rechtsgeschäftes (Kauf oder Schenkung) Ein Wohnrecht ist kein Eigentum. Baugenehmigungen werden vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  2. Mal wieder ein echter Kirschner... 12.08.2016    

    Bauanträge kann jeder stellen, da sie ÖFFENTLICHES (Bau)Recht betreffen! Auch auf fremdem Grund, denn sonst wären alle Pachtgrundstücke unbebaubar!

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal an Dieter Nuhr denken!

    Die Idee, statt der Eltern als nachbarliche Eigentümer den Bruder unterschreiben zu lassen, kann auch als Urkundenfälschung angesehen werden, wenn nicht klar ist, das der Unterzeichner der Eigentümer ist. Ist das klar, nutzt die Unterschrift gar nix.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  3. fehlende Streitkultur von RD 12.08.2016    

    Wenn Bauanträge von Personen gestellt werden, die nicht im Grundbuch stehen, so bedeutet das nicht dass diese auch durchsetzbar sind. Bauen und Abbruch muß immer mit dem Grundstückseigentümer geregelt werden. Deshalb werden Baugenehmigungen immer vorbehaltlich der Rechte Dritter beschieden.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  4. Jeder kann den Bauantrag stellen! 15.08.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Sodann dem baurechtlich ncihts entgegen steht, wird der natürlich genehmigt, egal wem das Grundstück gehört.

    Sodann ich Herrn Dühlmeyer Recht verstanden habe, war auch er der Meinung und da hat er -sodann das so ist und er das auch so gemeint hat- natürlich Recht Herr Kirschner. Nur bauen können Sie das genehmigte natürlich ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht.

    Wer im Grundbuch steht issss irgendwie total egal.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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