es gilt die Bauordnung von Hessen. Eine Scheune steht mit einer Seite unmittelbar an der Grenze zum Nachbarn . In absehbarer Zeit möchte ich das Gebäude zu Wohnzwecken umbauen.
Es ist logisch, dass ich diese Seite zum Nachbarn um 3 m zurücksetzen muss, wenn ich Fenster einbauen möchte.
Die Giebelwand der Scheune steht unmittelbar an einer Privatstraße und ist auch noch in einem guten Zustand.
Kann man vermuten, letztlich entscheidet das Bauamt, dass ich hier an der Privatstraße bauen kann wenn ich die Wand stehen lasse?
Ich würde dazu die jetzige Wand an der Straße nicht rückbauen, sondern zumindest bis der Rohbau fertig ist, stehen lassen und sozusagen in das neue Gebäude integrieren.
Die Alternative wäre, dass man alles zurückbauen müsste und damit den Anspruch auf den Platz an der Privatstraße verliert.
Wer hat da Erfahrungen wie Bauämter üblicherweise entscheiden?
Vielen Dank
Pauline