Gerüstbau begehbar
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gerüstbau begehbar

Guten Tag! Ich hoffe, dass ich das richtige Forum gewählt habe für meine Frage:

Ich bin Studentin der Architektur und möchte für meine Abschlussarbeit ein begehbares Gerüst in einer stuttgarter Innenstadt errichten. Leider kann ich hier kein Bild posten  -  Aber vielleicht lässt sich hier ein Eindruck gewinnen:

Das Gerüst soll auf die Besonderheit des stuttgarter Bauwich aufmerksam machen und diesen für die Bevölkerung als Art begehbarer Park nutzbar machen. Nun die Frage: Mit welchen Problemen ist zu rechnen? Rein rechtlich? Wahrscheinlich muss ich den Eigentürmer des Bauwichs für mein Vorhaben gewinnen und die Anwohner? Haftung?

Wie schätzt Ihr das ein?

Vielen Dank!

  • Name:
  • Isabel
  1. Begriffe

    Ein Gerüst ist eine Arbeitsfläche als Hilfsmittel für bautechnische Arbeiten und nur für die Benutzung von ausgebildetem Personal mit Sicherheitsausrüstung und Verkehrsregelung bei der Benutzung von fremdem Grund und Boden. Berufsgenossenschaftliche Vorgaben sind einzuhalten. Damit ist klar: eine Gerüst ist vorübergehend und nicht zur Benutzung durch die Allgemeinheit bestimmt. Was Sie vorhaben ist ein Bauwerk, und das muss nach Bauvorschriften errichtet werden. Wie soll das gehen? Bleibt nur die Möglichkeit mit einem Modell zu arbeiten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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