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GFZ mit Ausnahme erhöhen>?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

GFZ mit Ausnahme erhöhen>?

moin moin, wir haben grade ein Haus gekauft, das ganze Grundstück hat ca. 4400 m² es gilt eine Kfz von 0,1, wir haben nur das Haus samt 2800 m² gekauft das Erdgeschoss hat eine Wohnfläche von 290 m² der Keller Wohnräume von ca. 100 und Keller von 95 m², nun ist es so das vorne zuerst noch ein Haus mit knappen 150 m² verbaut werden sollte, allerdings ist jetzt aufgefallen das die Wohnräume im Keller damals nicht so beantragt worden sind, sondern das Kasematten vor den Fenstern wären die jeweils Seiten groß sind. der Makler sagte "jaja das Regel ich schon das kriegt man schon hingebogen, der Kollege kennt mich" jetzt meine Frage kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen und trotzdem darf vorne noch 150 m² verbaut werden? oder ist das Blödsinn was der Makler sagt. am liebsten wäre mir nämlich das vorne nicht mehr bebaut werden darf

danke f+ür die Antworten

  • Name:
  • markus
  1. Schwarzbau

    Sie haben einen Schwarzbau gekauft, der Makler hat Sie arglistig getäuscht. Wenn der Makler das hinkriegt dann soll er das tun, ansonsten werden Sie das nicht hinkriegen. Es ist doch ganz einfach: Zum Kauf gehören Kaufvertrag mit Bestätigung der Mängelfreiheit und Hausunterlagen mit allen Baugenehmigungen und Berechnungen. Was nicht genehmigt ist das ist "Schwarzbau". Der Makler muss wissen, dass es keine Ausnahmegenehmigungen gibt, sondern "Befreiungen". Diese werden in der Regel nicht erteilt wenn die GFZAbk. im Bebauungsplan festgeschrieben ist. Handeln Sie bevor Verjährung eintritt. Alle Berechnungen von GFZ und GRZAbk. macht ein Architekt. Eventuell werden alle Vorhaben und der Bestand nichtig weil Sie nur ein Teilgrundstück gekauft haben. Prüfen Sie deshalb die Berechnungsgrundlagen. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Naja ...

    Ausnahmen und Befreiungen (Hr. Kirschner  -  es kann sehr wohl auch eine Ausnahme sein!) können schon erteilt werden. Grundlage ist der § 31 BauGB

    Allerdings nur unter den dort genannten Rahmenbedingungen. In der Regel wird das nur den Pkt 2. betreffen.

    Da kann man aber nicht zum Amt gehen und sagen: Erteil mal eine Befreiung. Das muss ordentlich vorbereitet und begründet werden. Von einem Fachmenschen. Am besten suchen SIE sich den, nicht der Makler! Schließlich soll der in Ihrem Sinne arbeiten!

    Unabhängig davon würde ich auch raten, einen Anwalt zu konsultieren, damit Sie wissen, wo Sie stehen und welche Optionen Sie haben, sollte der Makler (wie so oft in dieser Berufsgruppe) viel zu viel versprochen haben.

  3. ja, aber mit viel Ermessen der Baubehörde

    Entscheidend ist doch, dass der Verkäufer die Klärung herbeiführen muss, ist der Verkauf perfekt ist es zu spät. Das Haus ist genehmigt mit 4400 m² Grundstücksfläche. Damit berechnen sich GRZAbk. und GFZAbk.. Erste Bedenken ergeben sich schon durch eine Grundstücksteilung und damit auch einer Aufteilung der Flächen. Also erst rechnen und prüfen, für was Befreiungen überhaupt notwendig und möglich sind und was im Bebauungsplan steht. Deshalb der Hinweis, ob eine Grundstücksteilung möglich ist oder der Rest nur Garten bleiben muss. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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