Bauplanung / Baugenehmigung
Neuerschließung eines Baugebiets, Straße liegt jetzt ca. 1m höher als das Grundstück
Hallo zusammen,
ich habe hier ein mittlerweile recht großes Problem.
Wir haben uns vor 2 Jahren ein Grundstück gekauft. Das Baugebiet wurde erst komplett neu erschlossen. Beim Straßenbau wurden dann die Kanäle viel höher gelegt, so dass die Straße selbst jetzt ca. 1m höher als das Erdreich unseres Grundstücks liegt.
Problem ist, dass im Bebauungsplan kein Aufmaßpunkt festgelegt wurde - somit greift die bayersiche Bauverordung und die besagt dann => messen ab Grundstück.
Jetzt gibt es ein Problem mit der Garageneinfahrt und überhaupt der Höhe des Hauses. Denn einfach Aufschütten würde im Moment zwar gehen - ABER: Problem wäre dann die mittlere Wandhöhe der Garage. Die mittlere Höhe wäre dann höher als 3Meter, somit würde die Garage nicht mehr als Nebengebäude zählen und dürfte nicht auf die Grundstücksgrenze gestellt werden sondern müsste 3Meter Abstand zum Nachbarn einhalten. (geht aber nicht und will ich auch nicht - 3Meter Garten neben der Garage?!)
Nun ja, jetzt ist die Frage wie wir damit umgehen können. Wir fragen jetzt natürlich gaaaanz lieb am Bauamt usw. aber trotzdem wäre es interessant zu wissen ob das überhaupt so zu lässig ist.
Wir haben das Grundstück gekauft und wussten nicht, dass die Straße dann nicht das gleiche Niveau haben wird. Im Gegenteil: in einigen Mails wurde mir ein Niveauausgleich zugesichert! Und jetzt stehen wir da... wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir ja unter Umständen den Grund gar nicht gekauft.
Hat jemand einen Rat?!
DANKE! Gruß
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?
Die Höhe wird doch ab Geländeoberkante gemessen, und diese wächst doch mit der Auffüllung, oder versteh ich da jetzt was nicht?
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So würde ich das ja eigentlich ...
... auch sehen...
Wir schütten das Grundstück in dem Bereich der Garage und Haus auf und hinter dem Haus im Garten kann es dann leicht abfallen.
Allerdings sieht das die Bauverordnung anscheinend anders bzw. wollen sie das uns im Moment so andrehen bzw. sieht unser Architekt hier auch ein Problem.
Wenn Straße und Grundstück so erheblich voneinander abweichen, scheint es also nicht selbstverständlich zu sein dass man die Einfahrt auf Straßenniveau hat. (Niveauunterschied ca. 1Meter, vielleicht auch 1,50Meter)
Kennt das jemand? Vorallem wie verhält es sich, da dass ja auch erst nach dem Kauf gemacht wurde - die Straße wurde komplett neu gebaut. Müssen sie uns dann nicht entgegenkommen? Im Garten lass ich mein Grundstück gerne abfallen, aber ich möchte definitiv nicht von der Straße einen kleinen Berg zu einer Garage fahren. Dieses Problem betrifft nur 3 Grundstücke (welche noch nicht bebaut sind), alle anderen Grundstücke haben das Problem nicht und haben natürlich Haus und Straße auf einer Ebene.
DANKE!
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Hier habe ich noch etwas gefunden
Auf Wiki steht zum Thema Geländeroberkante:
Veränderungen der Geländeoberkante durch Aufschüttungen oder Abgrabungen sind genehmigungspflichtige bauliche Anlagen.
Und genau diese Aufschüttung wollen sie anscheinend nicht genehmigen.
Ich werde da morgen mal hin gehen...
DANKE!
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Mhhhh, kommt sicher drauf an!
Wie der eine Schreiber schon bemerkt hat, wird doch sicher vom aufgefüllten Grundstück gemessen. Das Problem dabei ist aber sicher, dass Auffüllungen genehmigungspflichtig sind. In der LBOA-NRW wird z. B. noch unterschieden ob die Auffüllung aus "Bauprodukten" besteht oder nicht -mit Erde auffüllen ginge ja auch. Weiter wird das Problem sein, dass der Nachbar mitunter nicht auffüllt und Sie Ihre Auffüllung Ihres Grundstückes seitlich begrenzen müssten (Wand, Mauer, L-Steine). Wenn denn dann der Nachbar nicht auffüllt, dann werden logischerweise sicher die 3,0 m Höhe überschritten.
Lassen Sie die Garage doch einfach tiefer und bauen das Haus auf die Höhe, wo Sie es gerne hätten, wenn es denn dann nicht anders machbar ist. Zuerst würde ich aber an Ihrer Stelle mit dem Bauamt verhandeln und nachfragen was zu machen ist, gemacht werden kann und darf und wie das Problem zu lösen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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Mittlerweile bin ich ein bisschen schlauer. Das ...
... Mittlerweile bin ich ein bisschen schlauer.
Das Aufschütten selbst ist nicht das Problem, das dürfen wird.
ABER: gemessen wird von dem ursprünglichen natürlichen Gelände (was gar kein natürliches Gelände ist, denn das wurde ja bei Erschließung auch verändert!)
Problem ist dann die mittlere Höhe der Garage. Hier kommt man dann auf mehr als 3Meter, somit kein Nebengebäude mehr und dann muss die Abstandsfläche von 3Meter zum Nachbarn eingehalten werden.
Gruß
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Ähnliches Problem
gibt es hier (NRW) z.Zt. in einem kompletten, neu erschlossenem Baugebiet.
Strassen ca. 60cm über allen Grundstücken. Im B.-PLan vergessen Bezugshöhe zu definieren.
Da alle Bauherren auffüllen müssen, soll nun jeder Bauherr dem Nachbarn, der auf seiner Grenze die Garage errichtet eine Einverständiserklärung unterschreiben.
Frage an TE: Füllt Dein Nachbar auch auf neue Strassenhöhe an, oder liegt das Nachbargrundstück ggf. schon auf Strassenhöhe?
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Unsere beiden Nachbarn liegen genauso wie ...
... wir unterhalb der Straße. Problem ist, dass der eine Nachbar noch nicht weiß wann er baut und das andere Grundstück von der Eigentümerin wieder verkauft werden soll.
Aber ganz ehrlich, wenn man in das Baugebiet fährt würde niemand auf die Idee kommen, sein Haus oder die Garage tiefer zu setzten. Wir sind uns alle bewusst, dass wir hinten im Garten zu den Altgrundstücken einen Niveauausgleich durchführen müssen, d.h. im Garten ein paar Treppchen usw. Aber eben nicht sofort ab Straßenkante sondern eben hinter dem Haus.
Ich habe einen Link über eine Änderung des Bebauungsplans gefunden. In Taunusstein (Hessen) wurde deswegen der Bebauungsplan geändert, da es für viele Grundstücke schwer wurde überhaupt anständig zu bauen. Bei uns betrifft es nur 3 Grundstücke, der Rest ist bebaut und alle haben Garage und Einfahrt ebenerdig mit der Straße.
Ich habe heute um 14.00Uhr einen Termin beim Bauamt - ich bin gespannt!