Hallo!
Ich habe 2009 auf unserem Grundstück ein "Standard"-Gartenhaus (ca. 3,8 x 3,8 m) aufgebaut.
Im darauffolgendem Jahr habe ich auf der rechten Seite des Gartenhauses eine Überdachung zur Feuerholzlagerung angebaut mit direktem Anschluss an das Gartenhaus-Dach (ca. 2 m nach rechts).
Im letzten Monat habe ich das Dach des Gartenhauses nach vorne verlängert um einen längeren "Dachüberstand" zu haben wieder mit direktem Anschluss an das Gartenhaus-Dach (ca. 2 m nach vorne).
Habe jetzt (leider erst im nachhinein) erfahren, dass in Niedersachsen nur 40 m³ umbauter Raum "frei" sind. Ich denke da bin ich mit der letzten Baumaßnahme drüber.
Was kann/sollte ich nun tun? Wenn ich das Dach des Holzunterstandes abbaue und das Holz einfach nur mit einer Plane abdecke zählt es doch nicht mehr dazu oder?
Besten Dank für die Antworten! M. Sanz
