im Rahmen der Klärung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen der Umnutzung von 40 von 160 qu Wohnfläche (Einfamilienhaus, selbst bewohnt) in Bürofläche zur eigenen freiberuflichen Nutzung in NRW forder das Bauordnungsamt den Nachweise der Tragfähigkeit der Ergeschossdecken mit mind. 200 KG/m² unter Berufung auf die bei Errichtung (1938) noch nicht geltende DINAbk. 1055. Trifft es zu, dass auch bei dieser Konstellation der Bestandsschutz diesbezüglich aufgehoben ist und wir diesen Nachweis führen müssen (Statiker etc.)
Gibt es grundsätzlich technisch relativ (ist klar, relativ ist alles) zumutbare und finanzierbare Möglichkeiten, die Tragfähigkeit der betroffenen Betonkellerdecke (genutzt werden soll EGAbk.-Teil) zu erhöhen?
Über klärende Antworten würde ich mich freuen. Herzlichen Dank.