Bauplanung / Baugenehmigung
Darf ich ein baufälliges Wohnhaus abreissen und nur eine neue Doppelgarage errichten? Düren , NRW
Hallo,
Ich habe ein 220 m² Grundstück meiner Großtante samt baufälligen Haus erhalten, das ich nun abreissen muss bzw. auch möchte. Anschließend soll auf diesem Grundstück eine Betondoppelgarage für unsere PKWs errichten weden, da wir, zwei HaAüser weiter wohnend, keine Garage besitzen und derzeit auf einer engen Strasse im Wohngebiet parken müssen. Mein Frage: ist dies zulässig oder muss ich wieder ein Wohnhaus errichten? Bitte um schnelle Antwort! Besten Dank!
Wohnort Düren, NRW
-
Das wird bestimmt zulässig sein,
sodann keine Planungsrechtlichen Grundsätze oder sonstiges dagegen spricht. Rechtssicherheit können Sie bei der Baugenehmigungsbehörde erlangen.
Ach, ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass Sie für den Abbruch ggf. sicherlich eine Genehmigung benötigen werden. Ich glaube ab 300 m³ Größe braucht man die (können Sie nachlesen in der LBOA, genehmigungsfreie Vorhaben, dass müssten die §§ 65 oder 66 sein).
Schöne Grüße aus Euskirchen,
Markus Reinartz -
Da spricht
planungsrechtlich etwas dagegen! Nach § 15 Abs. 1 BauNVOA sind bauliche Anlagen unzulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebietes widersprechen. Eine reine Garagennutzung OHNE Wohnnutzung in einem Wohngebiet ist nicht zulässig. Wenn auf dem Grundstück noch platz ist, damit noch eine Hauptnutzung (wohnen o.ä.) erstellt werden kann, wäre es möglich, aber mitten auf das Grundstück eine DoGa ist m.E. nicht möglich.
-
Alles eine Sache der Darlegung.