DHH nach WEG-Recht bauen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

DHH nach WEG-Recht bauen?

DHH nach WEGAbk.-Recht bauen?
  • Name:
  • Karlheinz
  1. Alles was Sie vertraglich vereinbaren wollen,

    Foto von Markus Reinartz

    DHH nach WEGAbk.-Recht bauen?

    In einem Neubaugebiet in Hessen liegt ein Grundstück mit einer Größe von 471 m². Der Bebauungsplan legt fest: GRZAbk. 0,4 und GFZAbk. 0,8. Einschränkung: Ein Grundstück darf nicht kleiner als 300 m² sein.

    Ein Fertighausanbieter bietet an, dieses Grundstück nach WEG hälftig zu teilen, um dann darauf insgesamt zwei Häuser zu errichten. In der Annonce war von einer Doppelhaushälfte die Sprache.

    Der vorgeschlagene Grundriss eines Hauses ist quadratisch mit einer Außenlänge von jeweils 9,66 Meter. Die Häuser sollen direkt nebeneinander errichtet werden, mit wenigen Zentimetern Abstand zwischen den Häusern. Jedes Haus würde über eine eigene Zufahrt und eigene Stellplätze verfügen.

    Nach Bebauungsplan gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Dachneigung, also könnte doch jedes Haus völlig unterschiedlich aussehen. Oder liege ich da falsch?

    Laienhaft ausgedrückt soll jeder für "sein" Grundstück und für "sein" Haus zuständig und haftbar sein. Es soll kein gemeinschaftliches Eigentum geben. Kann eine Teilungserklärung erstellt werden, die das Konfliktpotential minimiert bzw. sogar vermeidet?

    Gibt es irgendwelche gesamtschuldnerische Haftung (z.B. Grundsteuer ggü dem Finanzamt)?

    Können die neu zu schaffenden Hausanschlüsse (Wasser, Strom, Medien ...) nur einmalig auf das Grundstück geführt werden, um Kosten zu sparen, und dann erst in die beiden Häuser "unterverteilt"-X1234Xzu werden? Mit den jeweiligen Versorgern würde die WEG-Gemeinschaft (Name1 bzw. Name2) je ein Vertragsverhältnis eingehen. Ist das eine saubere Trennung oder sollten zwei unabhängige Hausanschlüsse hergestellt werden?

    Ich Stelle mir die vertragliche Gestaltung so vor dass:

    • in einem gemeinsamen Notartermin die zukünftigen WEG-Partner mit dem Grundstücksverkäufer einen Vertrag über den Kauf des Grundstückes schließen.
    • jeder WEG-Partner mit dem Fertighausanbieter natürlich einen eigenen Vertrag schließt.

    Ich bin für Hinweise dankbar die mir helfen zu entscheiden, ob ich dieses Verhältnis eingehen werde oder nicht. Eine Realteilung des Grundstückes ist nicht möglich da keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. können Sie in dem Notarvertrag regeln. Jedenfalls das, was Sie beschrieben haben. Was Sie jedoch prüfen lassen sollten, ob jeder der WEG separat einen Vertrag machen bzw. mit dem Bauträger abschließen kann. Hinsichtlich dem Kanalanschluss können auch die Regelungen getroffen werden, wie Sie es wünschen, sodann der Wasserversorger mitspielt. Das ist Regional und je nach Wasserversorger unterschiedlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________

    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  2. geht nicht als DH-Bebauung

    geht nicht als DH-Bebauung
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN