Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2 Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
Wenn das Zimmer 50 m² hat, dann muss das Rohbaumaß (also die "Aussparung" für das Fenster bevor das Fenster eingebaut wird) des Fensters 6,25 m² haben und wenn das Zimmer 20 m² hat, dann dementsprechend 2,5 m²? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten.