Teilungserklärung vor Baubeginn? Voraussetzungen Abgeschlossenheit & Fertigstellung
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Teilungserklärung vor Baubeginn? Voraussetzungen Abgeschlossenheit & Fertigstellung

" Eine Teilungserklärung setzt die Abgeschlossenheit der Wohnungen
sowie die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraus, die vom Bauamt abgenommen werden muss. "

Die Erfahrung zeigt aber, dass die Teilungserklärung sogar vor dem Baubeginn erstellt werden kann.

Was ist richtig?

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Aussage, dass eine Teilungserklärung die Abgeschlossenheit der Wohnungen sowie die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraussetzt, welche vom Bauamt abgenommen werden müssen, ist grundsätzlich richtig. Dies ist die rechtliche Idealvorstellung.

    Allerdings ist es in der Praxis durchaus üblich und möglich, dass eine Teilungserklärung bereits vor Baubeginn erstellt wird. Dies geschieht oft, um die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten bereits vor der Fertigstellung verkaufen oder belasten zu können.

    In diesem Fall basiert die Teilungserklärung auf den Bauplänen und der Baugenehmigung. Die tatsächliche Abgeschlossenheit und Fertigstellung muss dann später nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine Abnahmebescheinigung des Bauamtes.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die konkreten Bedingungen mit einem Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung, durch die der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes dieses in Miteigentumsanteile aufteilt, die jeweils mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Gewerberaum verbunden sind. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Aufteilung in Wohnungseigentum.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.), Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Abgeschlossenheit
    Die Abgeschlossenheit bezeichnet den baulichen Zustand einer Wohnung oder Gewerbeeinheit, der sie von anderen Einheiten trennt und eine selbstständige Nutzung ermöglicht. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum.
    Verwandte Begriffe: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Sondereigentum, Teilungserklärung.
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Gewerberaum innerhalb eines Gebäudes. Es umfasst die einzelnen Räume sowie die dazugehörigen Bestandteile, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehören.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentum.
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und der Garten. Die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Sondereigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung des Wohnungseigentums. Es bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum in Deutschland.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauantrag, Bauamt.
    Aufteilungsplan
    Der Aufteilungsplan ist eine zeichnerische Darstellung, die die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten zeigt. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung und muss von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt werden.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Grundriss, Bauplan.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Abgeschlossenheit" im Zusammenhang mit einer Teilungserklärung?
      Abgeschlossenheit bedeutet, dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich vollständig von anderen Einheiten getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang hat. Sie muss in sich abgeschlossen sein und alle für eine selbstständige Nutzung notwendigen Räume (z.B. Bad, Küche) enthalten.
    2. Welche Rolle spielt das Bauamt bei der Teilungserklärung?
      Das Bauamt ist für die Abnahme der Gemeinschaftsflächen zuständig. Es prüft, ob die Gemeinschaftsflächen (z.B. Treppenhaus, Garten) gemäß den Bauvorschriften fertiggestellt wurden. Die Abnahme durch das Bauamt ist oft eine Voraussetzung für die Eintragung der Teilungserklärung ins Grundbuch.
    3. Kann eine Teilungserklärung geändert werden?
      Ja, eine Teilungserklärung kann geändert werden. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und eine notarielle Beurkundung. Die Änderung muss dann ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden.
    4. Was passiert, wenn die tatsächliche Bauausführung von der Teilungserklärung abweicht?
      Wenn die tatsächliche Bauausführung von der Teilungserklärung abweicht, kann dies zu rechtlichen Problemen führen. Im schlimmsten Fall kann die Teilungserklärung angefochten werden. Daher ist es wichtig, dass die Teilungserklärung die tatsächlichen Gegebenheiten korrekt widerspiegelt.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Teilungserklärung und einem Kaufvertrag?
      Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Eigentümer. Der Kaufvertrag ist ein individueller Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer einer bestimmten Einheit.
    6. Welche Unterlagen sind für eine Teilungserklärung erforderlich?
      Für eine Teilungserklärung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: ein Aufteilungsplan, der von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt wurde, die Baugenehmigung, sowie gegebenenfalls weitere Nachweise (z.B. Abgeschlossenheitsbescheinigung).
    7. Was bedeutet "Gemeinschaftseigentum"?
      Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und der Garten. Die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    8. Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
      Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das von der Baubehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich abgeschlossen ist und die Voraussetzungen für die Bildung von Wohnungseigentum erfüllt.

    🔗 Verwandte Themen

    • Änderung einer Teilungserklärung
      Wie und unter welchen Voraussetzungen kann eine bestehende Teilungserklärung geändert werden?
    • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
      Welche Rechte und Pflichten haben die einzelnen Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
    • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
      Wie wird das Gemeinschaftseigentum verwaltet und instand gehalten?
    • Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
      Was gehört zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum?
    • Die Rolle des Verwalters
      Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
  2. Teilungserklärung: Kontext der Anfrage präzisieren!

    Wozu wollen Sie das wissen?
    Hausarbeit in der Baurechtsvorlesung? Rechtsstreit? Oder?

    more Input please  -  und ein Name unterm Text macht eine noch so dröge Frage zumindest etwas persönlicher ...

  3. Teilungserklärung: Abgeschlossenheitsbescheinigung vs. Baugenehmigung

    zwei Paar Schuhe
    Die Teilungserklärung wird aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes entwickelt und ist eine reine Verkaufsunterlage.
    Die Baugenehmigung kann davon abweichen.
    Sie müssen das an Hand der Baugenehmigung nachprüfen, insbesondere die gekauften Flächen und der beschriebene Zustand der allgemeinen Flächen.
    Hier beginnt die Grauzone zwischen hinzunehmenden Abweichungen und arglistiger Täuschung.
    So kann es bei der Umwandlung von älteren Gebäuden in eine WEGAbk. durchaus vorkommen, dass illegale Gebäudeteile als "abgeschlossen" bezeichnet werden und in der Teilungserklärung stehen.
    Das gibt ein jahrelanger Kampf vor WEG-Gerichten.
    Also auf jeden Fall die Teilungserklärung mit der tatsächlichen Baugenehmigung vergleichen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Wohnungseigentum: Teilungserklärung für Doppelhaus-Finanzierung

    Beispiel
    Zwei Parteien möchten zusammen ein Doppelhaus bauen. Jede Partei muss ihre Finanzierung und die damit verbundene Grundschuld geregelt bekommen. Dafür wird auf der Grundlage der Eingabeplanung ein Aufteilungsplan erstellt (= Planungskosten), die Abgeschlossenheit durch das Bauamt bestätigt (Gebühren für Bescheinigung = Kosten) und Wohnungseigentum gebildet (Grundbucheintrag = Kosten). Parallel läuft das Baugenehmigungsverfahren. Hier werden nun plötzlich (z.B. aus Brandschutzgründen) geringfügige Verschiebungen oder eine zusätzliche Wand erforderlich. Dadurch stimmen die genehmigten Pläne (nach denen ja letztendlich gebaut wird) nicht mehr mit den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen überein. In den wenigsten Fällen wird das korrigiert, kostet ja schließlich nochmal eine ganze Stange Geld ...
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Teilungserklärung vor Baubeginn: Abgeschlossenheit & Fertigstellung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Teilungserklärung vor Baubeginn erstellt werden kann, obwohl sie üblicherweise die Abgeschlossenheit der Wohnungen und die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraussetzt. Die Teilungserklärung dient als Verkaufsunterlage und basiert auf der Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. Bei Doppelhäusern ermöglicht die Teilungserklärung die separate Finanzierung und Grundschuldbestellung für jede Partei.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Teilungserklärung: Abgeschlossenheitsbescheinigung vs. Baugenehmigung wird darauf hingewiesen, dass die Teilungserklärung von der Baugenehmigung abweichen kann. Daher ist eine genaue Prüfung der gekauften Flächen und des Zustands der Gemeinschaftsflächen anhand der Baugenehmigung ratsam, um mögliche Abweichungen oder arglistige Täuschung aufzudecken.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Wohnungseigentum: Teilungserklärung für Doppelhaus-Finanzierung erläutert, dass für die Bildung von Wohnungseigentum auf Grundlage der Eingabeplanung ein Aufteilungsplan erstellt und die Abgeschlossenheit durch das Bauamt bestätigt werden muss, was mit Planungskosten und Gebühren verbunden ist. Parallel dazu läuft das Baugenehmigungsverfahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf einer Immobilie die Übereinstimmung zwischen Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Baugenehmigung. Bei Unklarheiten oder Abweichungen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um spätere Streitigkeiten im Bereich Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Teilungserklärung: Kontext der Anfrage präzisieren!, um die Fragestellung klar zu definieren.

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