sowie die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraus, die vom Bauamt abgenommen werden muss. "
Die Erfahrung zeigt aber, dass die Teilungserklärung sogar vor dem Baubeginn erstellt werden kann.
Was ist richtig?
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Die Erfahrung zeigt aber, dass die Teilungserklärung sogar vor dem Baubeginn erstellt werden kann.
Was ist richtig?
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Die Aussage, dass eine Teilungserklärung die Abgeschlossenheit der Wohnungen sowie die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraussetzt, welche vom Bauamt abgenommen werden müssen, ist grundsätzlich richtig. Dies ist die rechtliche Idealvorstellung.
Allerdings ist es in der Praxis durchaus üblich und möglich, dass eine Teilungserklärung bereits vor Baubeginn erstellt wird. Dies geschieht oft, um die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten bereits vor der Fertigstellung verkaufen oder belasten zu können.
In diesem Fall basiert die Teilungserklärung auf den Bauplänen und der Baugenehmigung. Die tatsächliche Abgeschlossenheit und Fertigstellung muss dann später nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine Abnahmebescheinigung des Bauamtes.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die konkreten Bedingungen mit einem Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht ab.
more Input please - und ein Name unterm Text macht eine noch so dröge Frage zumindest etwas persönlicher ...
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Teilungserklärung vor Baubeginn erstellt werden kann, obwohl sie üblicherweise die Abgeschlossenheit der Wohnungen und die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraussetzt. Die Teilungserklärung dient als Verkaufsunterlage und basiert auf der Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. Bei Doppelhäusern ermöglicht die Teilungserklärung die separate Finanzierung und Grundschuldbestellung für jede Partei.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Teilungserklärung: Abgeschlossenheitsbescheinigung vs. Baugenehmigung wird darauf hingewiesen, dass die Teilungserklärung von der Baugenehmigung abweichen kann. Daher ist eine genaue Prüfung der gekauften Flächen und des Zustands der Gemeinschaftsflächen anhand der Baugenehmigung ratsam, um mögliche Abweichungen oder arglistige Täuschung aufzudecken.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Wohnungseigentum: Teilungserklärung für Doppelhaus-Finanzierung erläutert, dass für die Bildung von Wohnungseigentum auf Grundlage der Eingabeplanung ein Aufteilungsplan erstellt und die Abgeschlossenheit durch das Bauamt bestätigt werden muss, was mit Planungskosten und Gebühren verbunden ist. Parallel dazu läuft das Baugenehmigungsverfahren.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf einer Immobilie die Übereinstimmung zwischen Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Baugenehmigung. Bei Unklarheiten oder Abweichungen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um spätere Streitigkeiten im Bereich Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Teilungserklärung: Kontext der Anfrage präzisieren!, um die Fragestellung klar zu definieren.
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