wir haben mit unserem Bauträger keine Standardgröße, sondern höhere Türen vertraglich vereinbart. Diese wurden inzwischen auch geliefert, doch müssen sie nun gekürzt werden, weil der Türausschnitt wahrscheinlich auf der gesamten Etage bzw. im gesamten Haus zu klein ist. Wir denken, es wird ein Planungs- oder Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler) beim Fußbodenaufbau sein.
Wir sind entsprechend enttäuscht - darüber hinaus stellt sich uns die Frage, wie man damit umgeht. Wir bezahlen ja schließlich auch mehr für die eigentlich größeren Türen. Ist das nun eine Vertragsabweichung oder wieviel mm Kürzung muss man als Toleranz dulden?
Vielen Dank im Voraus
Johanna