Frage zu Kombination von GRZ und GFZ
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Frage zu Kombination von GRZ und GFZ

Wir planen in BaWü den Kauf eines Grundstücks. Der Bebauungsplan erlaubt 2 Vollgeschosse und weist eine GRZAbk. von 0,3 und eine GFZAbk. von 0,5 aus.
Um unseren Nutzflächenbedarf abzudecken, planen wir für das Haus eine Grundfläche von 90 m² auf 2 Vollgeschossen und ein Dachgeschoss, welches nicht als Vollgeschoss zählt. Das Grundstück ist 300 m² groß. Daher würden wir mit dem Haus die GRZ exakt erfüllen (0,3 x 300 = 90). Auf 300 m² sind bei einer GFZ von 0,5 jedoch nur 150 m² Geschossflächen zulässig, also 75 m² je Vollgeschoss. Für uns wäre das Grundstück also zu klein.
Was wir nicht verstehen: Welchen Sinn macht es, wenn die Baurechtsbehörde die Kombination von GRZ 0,3 und GFZ 0,5 vorschreibt. Das passt doch nicht zusammen!? Müsste die Formel nicht sinnvoller Weise immer "GRZ x zulässige Vollgeschosse = GFZ" lauten?
Kann uns hier jemand helfen, stehen wir auf dem Schlauch?
Vielen Danke für Hinweise dazu, Paul
  • Name:
  • Paul
  1. Zu knapp gerechnet

    Sie rechnen ohnehin zu knapp.
    Offensichtlich ist beabsichtigt, dass 2-geschossige Häuser in der Grundfläche kleiner ausfallen sollen als eingeschossige Häuser. Ob das Sinn macht? In B-Plänen steht so manches unsinnige.
    Unter folgendem Aspekt macht es Sinn:
    Bei neueren B-Plänen (ab 1990) zählen Aufgrund der Baunutzungsverordnung, bzw. Aufgrund der Rechtsprechung Terrassen, Hauseingangszuwege, Dachüberstände (wenn Sie gem. Bauordnung nicht als untergeordnete Bauteile zählen) zur Hauptanlage, also zur sog. GRZAbk. 1.
    Sie müssen dann so rechnen:
    GRZ = (10 m² Terrasse + 5 m² Hauszuwegung + 75 m² Hausgrundfläche) /300 m² = 90/300 = 0,30
    Dann würde bei einer Grundfläche des Hauses von 75 m² die GRZ 0,30 betragen und die GFZAbk. genau 0,50. Das könnte dahinter stecken.
    MfG A. Lott

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