Nachbar hat falsche L Steine gesetzt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nachbar hat falsche L Steine gesetzt
Hallo,
mein Nachbar hat wegen Hanglage zu meinem Grundstück L Steine gesetzt aber nicht beachtet das mein Grundstück noch nicht das endgültige Niveau hatte. Da ich jetzt alles auf mein Grundstück begradigt habe steht sein Mauer ca. 0,5 m "in der Luft", muss ich jetzt da für Sorgen das sein Fundament ausreichend abgestützt wird bzw. eine Böschung anfertigen?
Gebaut wurde in NRW
Gruß Yogie-Bär
mein Nachbar hat wegen Hanglage zu meinem Grundstück L Steine gesetzt aber nicht beachtet das mein Grundstück noch nicht das endgültige Niveau hatte. Da ich jetzt alles auf mein Grundstück begradigt habe steht sein Mauer ca. 0,5 m "in der Luft", muss ich jetzt da für Sorgen das sein Fundament ausreichend abgestützt wird bzw. eine Böschung anfertigen?
Gebaut wurde in NRW
Gruß Yogie-Bär
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Recht auf seitliche Unterstützung
Jeder hat das Recht auf seitliche Unterstützung seines Geländes.
Ausgangslage ist das natürliche Geländeniveau.
Entweder Sie haben frühzeitig die Veränderung bei ihrem Gelände geplant und gesehen, was der Nachbar macht, oder Sie haben nach den Arbeiten des Nachbarn beschlossen, gegenteilig zu handeln.
Ich bin deshalb der Meinung, alle Verantwortung und Kosten liegen nun bei Ihnen.
Einziger Rettungsanker für Sie könnte sein, dass Geländeveränderungen genehmigungspflichtig sind und das nicht erfolgt ist.
Gruß -
bin gleicher Meinung
vermutlich wollen Sie hangaufwärts tiefer in das vorhandene Gelände rein und haben nun seine L-Elemente bis zum Fundament freigelegt?!
Die Fragen sind doch:
Hätte er das wissen können? (nach Plan; nach Absprache)
und warum sind Sie nicht eingeschritten, als er die "falschen" Elemente gesetzt hat.
Grüße -
Danke für die Info, dem Nachbar ...
Danke für die Info, dem Nachbar Danke für die Info,
dem Nachbar waren aber die Höhenangaben von meinem Grundstück bekannt. Ich wurde mehr oder weniger vor vollendeten Tatsachen gestellt da er vor meinem Baubeginn schon angefangen hat diese Mauer zu setzen.
Gruß Yogie-Bär -
Gelände an der Grenze vertiefen
Das Gelände an der Grenze vertiefen darf man auch nicht, ohne das Nachbargelände zu stützen.
Ihre Absprache hätte daher eindeutiger sein müssen, auch hinsichtlich der Kosten. Wenn der Nachbar wegen Ihrer Abgrabung hätte tiefer gründen sollen, hätten Sie ihm auch die Kosten der Mehraufwendungen bezahlen müssen. Da müssen Sie mal prüfen, was genau Inhalt Ihrer Absprache war und was dokumentiert ist.
Ich nehme an, Sie müssen dafür sorgen, dass die L-Steine nicht absacken können. Fragen Sie mal Ihren Planer, wie das gelöst wird.