Überschreitung Baugrenze mit Carport
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Überschreitung Baugrenze mit Carport
Hallo liebe Experten,
in den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stadt in Baden-Württemberg) heißt es:
6.2) Garagen und Carports sind innerhalb der überbaubaren Flächen, nicht jedoch auf den festgesetzten privaten Grünflächen zulässig. Zulässig sind Garagen und Carports auch auf den festgesetzten Flächen für Nebenanlagen.
Unser Carport überschreitet das Baufenster (Vorgartenseite) mit einer Ecke geringfügig. Das Bauamt meint, es ist ein Antrag auf Befreiung notwendig, ist dies so richtig? Ist alles außerhalb des Baufensters nicht automatisch Nebenfläche?
Gruß+Danke
in den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stadt in Baden-Württemberg) heißt es:
6.2) Garagen und Carports sind innerhalb der überbaubaren Flächen, nicht jedoch auf den festgesetzten privaten Grünflächen zulässig. Zulässig sind Garagen und Carports auch auf den festgesetzten Flächen für Nebenanlagen.
Unser Carport überschreitet das Baufenster (Vorgartenseite) mit einer Ecke geringfügig. Das Bauamt meint, es ist ein Antrag auf Befreiung notwendig, ist dies so richtig? Ist alles außerhalb des Baufensters nicht automatisch Nebenfläche?
Gruß+Danke