Büro im Bauernhaus im Außengebiet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Büro im Bauernhaus im Außengebiet

Eine Frage an die Experten. Ich möchte ein altes Bauernhaus im Außengebiet erwerben. Kann ich einen Teil der zu sanierenden (Wohn) -Fläche ca. 30 % als Büro vermieten?
  • Name:
  • Frank
  1. Landwirt und selbst nutzen

    Wenn Sie als Bauer ein außen liegendes Bauernhaus erwerben und betreiben dürfen Sie dort wohnen.
    Problematisch wird es, wenn die Landwirtschaft aufgegeben ist.
    Eine Umnutzung zum Büro halte ich für unmöglich.
    Folglich müssen Sie zuerst prüfen, ob das Vorhaben überhaupt durchführbar ist.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Wohnfläche nicht erweitern

    Ich würde hier ergänzen:
    "Wenn Sie als Bauer ein außen liegendes Bauernhaus erwerben und betreiben dürfen Sie dort wohnen. "
    Den vorhandenen Wohnraum dürfen Sie auch als Nicht-Landwirt als Wohnraum nutzen, sofern der Wohnraum ordentlich genehmigt wurde, auch wenn der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben worden ist oder wird.
    Es kommt nicht selten vor, dass Landwirte hier und da Gebäudeteile, wie Dachböden und Kornkammern, in Wohnfläche umbauen, ohne dass dafür ordnungsgemäße Bauanträge gestellt wurden. Auch für die Landwirte ist die zulässige Wohnfläche auf einem Außenbereichshof nur angemessen groß. Das sind z.B. 120 m² für die Betriebsleiterwohnung, ggf. noch 120 m² für den Altenteiler dazu. Also müssen Sie die beim Bauamt vorhandenen Pläne mit dem Bestand abgleichen, und schauen, was dort bisher genehmigt wurde.
    Alle Nutzflächen, die landwirtschaftlich genutzt waren oder die nicht genehmigte Wohnfläche sind, dürfen Sie nicht ohne weiteres umnutzen. Die landwirtschaftlichen Gebäudeteile verbleiben ungenutzt (ggf. nur als Abstellraum nutzbar). Hier werden i.d.R. nur dem bisherige Landwirt durch das BauGB Möglichkeiten eröffnet, diese Gebäudeteile zu Wohnungen oder außenbereichsverträglichem Gewerbe umzunutzen, aber nicht dem Käufer. Sie müssen sich also erstmal mit der Wohnfläche begnügen, die da ist. Falls die Wohnfläche unangemessen klein ist, kann Ihnen ggf. zu späterer Zeit die Erweiterung auf 2 angemessene Wohneinheiten genehmigt werden (z.B. 2*120 m²). Das müssen Sie mit dem Bauamt besprechen.
    Wenn die vorh. Wohnfläche genehmigt ist und Sie auch mit der Abteilung eines Büros noch genügend Wohnfläche übrig haben, kann ggf. auch für eine außenbereichsverträgliche Gewerbenutzung vermietet werden. Das ist im Einzelfall mit dem Bauamt abzuklären. So ist vielleicht der Büroraum für einen Architekten außenbereichsverträglich, nicht aber eine Anwaltskanzlei oder ein Versicherungsbüro. Das hängt ggf. von der Anzahl der Kundschaft und der Anzahl von Angestellten ab.

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