Nachtragsbaugenehmigung oder eigenständige Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachtragsbaugenehmigung oder eigenständige Baugenehmigung

Ich habe eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus in NRW. Grundstück in Hanglage.
Für das Baugebiet gibt es einen Bebauungsplan, der u.a. vorsieht, dass Bodenaufschüttungen außerhalb des Baufensters unzulässig sind.
Im Rahmen der Vorgartenplanung ist uns aufgefallen, dass  -  entsprechend der genehmigten Bauantragszeichnungen  -  ein Weg plan zur Hauseingangstür führt, der aber zu den Seiten "abgeböscht" ist. Aus unserer Sicht fänden wir es jedoch schöner, den gesamten Bereich vor dem Haus eben zu gestalten. Dazu müssten links und rechts L-Steine gesetzt und der Boden aufgeschüttet werden (max. rund 150 cm).
Nach RS mit dem Bauordnungsamt wurde auf eine Nachtragsbaugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplan und Änderung des Lageplans (bzgl. der Höhen) verwiesen.
Fragen:

1) Ist nur der ursprüngliche Entwurfsverfasser berechtigt eine Nachtragsbaugenehmigung zu stellen?

2) Kann ich für die Außengestaltung (L-Steine und Aufschüttung) einen anderen Architekten als den Entwurfsverfasser beauftragen (Stichwort Dissonanzen)?

3) Ist die Nachtragsbaugenehmigung (wesentlich) günstiger als die ggf. mögliche "gesonderte Baugenehmigung" nach Nr. 1?
Vielen Dank!

  • Name:
  • Fräse

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN