Messpunkt für max. Höhe des Fertigfußbodens über der Geländeoberfläche (Bayern)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Messpunkt für max. Höhe des Fertigfußbodens über der Geländeoberfläche (Bayern)

Hallo zusammen,
bezüglich der Höhe der Erdgeschossfußbodenhöhe steht in unserem Bebauungsplan:
"Die fertigen Ergdgeschossfußbodenhöhen (FFOK EGAbk.) der Hauptgebäude dürfen max. 30 cm über der natürlichen Geländeöberfläche liegen"
Meine Frage ist, ob als Referenzpunkt für diese Höhe der höhere Punkt der Straße vor unserem Haus (diese hat ein Gefälle) oder. der Mittelwert zwischen höchstem und niedrigstem Punkt des Geländes relevant ist. Es wäre super wenn ich hierzu eine Antwort (wenn möglich mit Hinweis auf Gesetze, Verordnungen o.Ä.) bekommen könnte.
Vielen Dank.
  • Name:
  • AB
  1. BayBO

    Art. 2 Abs. 3 Satz 2
  2. Nachtrag: Messpunkt für max. Höhe des Fertigfußbodens über der Geländeoberfläche (Bayern)

    Hallo Herr Oberst,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist der genannte Passus auch für die Erdgeschossfußbodenhöhe gültig? Explizit wird hier nur auf die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses Bezug genommen.
    Nochmals Danke & Gruß
    AB
    • Name:
    • AB
  3. Müsste

    eigentlich im Bebauungsplan (schriftl. Teil) definiert sein. (wie alt ist der B-PlanAbk.?)
    Lt. § 18 bzw. 20 der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)) sollte das Maß (Bezugspunkt) irgendwo stehen.

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