Verstoß gegen Bauauflagen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Verstoß gegen Bauauflagen

Bundesland: NRW
Problem: Abweichen von genehmigter Bauhöhe und Bauzweck
Hallo!
Uns beschäftigt folgendes Problem ...
Vor einigen Jahren haben wir einen alten Bauernhof erworben, der unter anderem aus einem Stall und einem Wohnhaus bestand.
Der Stall hatte eine Höhe von ca. 4 m und das Wohnhaus von 5 m. Beide Objekte wurden Aufgrund ihres schlechten Zustandes abgerissen.
An Stelle des Stalles entstand in gleicher Grundfläche und Höhe  -  4 m  -  Aufgrund einer Auflage des Bauamtes, da die Bebauung die Höhe des vorherigen Objekt nicht überschreiten durfte, unser Wohnhaus.
Für den Platz, an dem das alte Wohnhaus gestanden hat, haben wir im Bauantrag einen Stall nebst Aufenthaltsraum und Wirtschaftsgebäude (alles in einem Objekt) beantragt und genehmigt bekommen. Leider haben wir im Bauantrag die gleiche Höhe beantragt, wie wir sie jetzt am Wohnhaus haben (4 m) und nicht wie vorher im Bestand (altes Wohnhaus) mit 5 m.
Zu Beginn der Bauantragsstellung wollten wir einen Pferdehof errichten. Mittlerweile hat der Wunsch nach einem "Ferien auf dem Bauernhof"-Objekt unsere Herzen erobert. Wir stehen jetzt kurz vor dem Baubeginn des Wirtschaftsteils.
Dabei stellen sich folgende Fragen:
Was haben wir an Strafen zu erwarten, wenn wir ohne erneuten Änderungsantrag den Bauabschnitt ...
1. vom Wirtschaftsgebäude zum Wohnhaus ausbauen (wobei ja ein
Teil als Aufenthaltsraum genehmigt ist)?
2. das neue Wohnhaus einfach einen Meter höher bauen?
Eine neue Statik für die Erhöhung liegt bereits vor und könnte im Nachgang eingereicht werden.
Wir haben die Befürchtung, dass ein Nutzungsänderungsantrag abgelehnt werden könnte und danach verschärft auf das Bauobjekt geachtet wird. Was passiert wenn wir die Nutzungsänderung und die Überschreitung der Bauhöhe im Nachgang beantragen würden?
Aufgrund des mangelnden Platzes im bereits bestehenden Wohnhaus (keine Kinderzimmer trotz zweier Kinder) ist eine nachträgliche, zumindest teilweise Genehmigung von zusätzlichem Wohnraum aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen.
Eure Meinungen und Erfahrungen würden uns sehr interessieren ...
Danke!
  • Name:
  • Hans
  1. Meinungen helfen hier nicht. Kurz und ...

    Meinungen helfen hier nicht. Kurz und Meinungen helfen hier nicht.
    Kurz und knapp:
    Nach Bauordnung NRW Bußgeld bis 250.000,- € oder Rückbau.
  2. Umbau und Umnutzung beenden den Bestandsschutz

    Auch wenn Sie bei einem gültigen Bauantrag von Auflagen abweichen errichten Sie einen Schwarzbau.
    Und das mit Vorsatz!
    Auch die Versuche der Erklärung helfen nicht.
    Hilfreich sind nur Versuche der Heilung.
    Das kann sowohl Nachgenehmigung, Abriss oder Bußgeld sein.
    Ist das Objekt im Außenbereich?
    Wenn ja, dann haben Sie eventuell den Weiterbetrieb als Bauernhof vorgetäuscht und wollen jetzt eine Ferienanlage durchsetzen.
    Das gibt die rote Karte.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN