geplante Schallschutzwand (auch Bauauflage) wird nicht errichtet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

geplante Schallschutzwand (auch Bauauflage) wird nicht errichtet

Niedersachsen / Region Hannover / Langenhagen
Die Grundstücke in unserem Baugebiet wurden vollmundig mit einer "geplanten Sichtschutzwand und Schallschutzwand" zu einer S-Bahnstrecke beworben und verkauft ... in den Schallschutzauflagen der Baugenehmigung ist diese Wand auch als Voraussetzung für die Schalltechnische Ausführung angegeben.
Leider dachte die Stadt die dBAbk. würde die Wand aufbauen ... tu sie aber nicht, denn deren Schallschutzmaßnahmen sind für die nächsten 20 Jahre wohl durchgeplant. Die Stadt sieht keine Prio in der Errichtung der Schallschutzwand. Inzwischen ist auf der gegenüber liegenden Seite auch gebaut worden und dort sind zur Bahn Reihengaragen als "Lärmschutz" errichtet worden ... die reflektieren jetzt den Schall schön in unsere Richtung, sodass der Bahnlärm nun echt nervig ist.
Frage: Was kann man tun um die Stadt zum Bau der Wand zu "zwingen"? Wenn das eine Bauauflage ist, kann es sein, dass die Grundstücksbesitzer dann noch "zur Kasse" gebeten werden? Sammelklage wär sicherlich eine Option, denn es betrifft auf jeden Fall >100 Hausbesitzer.
  • Name:
  • Björn Schütte
  1. blauäugig beim Kauf

    Eine Schallschutzwand hört sich als Verkaufsargument gut an.
    Ihre Baugenehmigung mit verminderten Schallauflagen ist unbeschadet der Rechte Dritter erteilt, also ohne Verpflichtung für Dritte.
    Vermutlich können Sie auf absehbare Zeit nicht mit einer Schallschutzwand rechnen.
    Bei einer Straße wäre eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung drin, aber die Bahn ist Bund und die dürfen die Strecke auch so betreiben.
    Wenn Sie glauben, dass gegenüberliegende Garagen den Schall reflektieren, dürfen Sie sicherlich auf Ihre Kosten Schall schluckende Maßnahmen an den Garagen finanzieren.
    Wenn die Erkenntnis reift, dass Schallschutzmaßnahmen sowieso nichts nützen dann werden Sie den Frieden mit der Situation finden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. danke für die Antwort. Im Grunde ...

    ... danke für die Antwort. Im Grunde kann ich mit der Situation auch leben, denn die verkehrenden recht modernen S-Bahnen sind nicht soooo laut und die 2 Güterzüge täglich ertragbar.
    Fraglich für mich ist, ob die Stadt insofern nicht Schadensersatzpflichtig wär, da unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Grundstückpreise ja "künstlich" höher getrieben wurden.
    Interessant finde ich das mit den Bauauflagen ... wofür gibt es die eigentlich, wenn es nachher nicht eingehalten werden muss?

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