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Bauantrag für Terrassenüberdachung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag für Terrassenüberdachung?

Hallo,
ich beabsichtige eine Terrassenüberdachung an meinem REH anzubringen. Je nachdem wen man fragt bekommt man zum Thema "Bauamt notwendigerweise einschalten" unterschiedliche Aussagen. Klar, ich muss den Nachbaren befragen, wegen der Überschreitung der Abstandsflächen. Aber beim Bauantrag scheiden sich die Geister  -  selbst bei der Gemeinde. In Bayern wäre es generell bei Tiefen von max. 3 m und Fläche von max. 30 m² frei  -  aber natürlich gehen die Bebauungspläne der Gemeinde vor.
Jetzt steht aber genau da was von "Wintergärten sind ausnahmsweise auch außerhalbe der Baugrenze zulässig".
Wer hat damit Erfahrung, weiß was fundiertes dazu? Was ist denn nun eine Terrassenüberdachung: Sowas wie ein Wintergarten, ein Carport oder ein Nebengebäude?
Gruß und vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Mario
  1. Abstandflächen nicht eingehalten, Baugrenzen überschritten

    Dieser Satz von Ihnen ist doch entscheidend:
    "Klar, ich muss den Nachbaren befragen, wegen der Überschreitung der Abstandsflächen. "
    Überschreitung von Abstandflächen. Da stellt sich ja erstmal die Frage, woher Sie wissen, dass die Abstandflächen überschritten werden?
    Aber wenn wir davon ausgehen, dass die Abstandflächen tatsächlich überschritten werden, dann sehen Sie doch daran, dass die Terrassenüberdachung in einem sehr wichtigen Punkt vom "normalen" Fall abweicht. Sie hält die Abstandfläche nicht ein.
    Als nächstes führen Sie an, dass die Baugrenzen nicht eingehalten werden.
    Grundsätzlich müssen genehmigungsfreie Vorhaben alle öffentlich rechtlichen Bauvorschriften und alle planungsrechtlichen Vorschriften einhalten, damit es legale Bauwerke sind. Ansonsten benötigen Sie zwar immer noch keinen Bauantrag, sind aber trotzdem illegal und müssen ggf. abgerissen werden.
    Ihr Vorhaben weicht bei den Abstandflächen (öffentl. Baurecht) und bei den Baugrenzen (Planungsrecht) ab.
    Da bleibt meiner Ansicht nach nur ein Bauantrag in Verbindung mit Nachbarunterschrift auf den Plänen und Grundbucheintragung der Abstandflächenübernahme und mit Befreiungsantrag vom Bebauungsplan über, um das sauber hinzubekommen.
    Lässt sich die Überdachung denn wirklich nicht innerhalb der Baugrenzen und unter Einhaltung der Abstandflächen bauen? Das wären m.E. nach die einfachste Lösung. Dann erst geht es auch ohne Bauantrag.
  2. Buchstabe groß geschrieben

    Kleiner Fehler, aber ergibt keinen Sinn, so sollte es heißen:
    "Ansonsten benötigen sie (die Bauwerke) zwar immer noch keinen Bauantrag, sind aber trotzdem illegal und müssen ggf. abgerissen werden. "
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