Wintergarten und seine Nutzung Rheinlandpfalz
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wintergarten und seine Nutzung Rheinlandpfalz
Guten Morgen,
Neben unserem Haus befindet sich eine Terrasse Beton und es gibt eine Glasbalkontür nach draußen. Nun würden wir gerne Fliesen legen und einen Wintergarten aus Holz mit Terrassentür und 2 Fenstern anbauen. Der Wintergarten soll wie folgt genutzt werden Leseecke mit Bücherregal und Schrankwände für Bekleidung.
Er soll8 m² groß werden.
Ist solch ein Wintergarten in Rheinland Pfalz Genehmigungspflichtig oder nicht?
Und ist es bei der Nutzung überhaupt noch ein Wintergarten?
Die Erlaubnis der Nachbarn habe ich bereits eingeholt.
Ich freue mich über Antworten
Liebe Grüße
Neben unserem Haus befindet sich eine Terrasse Beton und es gibt eine Glasbalkontür nach draußen. Nun würden wir gerne Fliesen legen und einen Wintergarten aus Holz mit Terrassentür und 2 Fenstern anbauen. Der Wintergarten soll wie folgt genutzt werden Leseecke mit Bücherregal und Schrankwände für Bekleidung.
Er soll8 m² groß werden.
Ist solch ein Wintergarten in Rheinland Pfalz Genehmigungspflichtig oder nicht?
Und ist es bei der Nutzung überhaupt noch ein Wintergarten?
Die Erlaubnis der Nachbarn habe ich bereits eingeholt.
Ich freue mich über Antworten
Liebe Grüße
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Meines
Erachtens ist der Wintergarten ein Aufenthaltsraum (§ 43 LBauOAbk. RLP) und somit genehmigungspflichtig. Wichtig wäre jetzt noch der Grenzabstand. Wie weit ist es von der Außenkante WiGa bis zur Nachbargrenze (Im rechten Winkel gemessen)?
Lageplan wäre nett -
Landesbauordnung RP
Aus der Landesbauordnung geht hervor, wie die Genehmigung des Wiga zu behandeln ist.
Eventuell ist er genehmigungsfrei wie in Hessen, bis zu einer bestimmten Größe und bei einem Grenzabstand ab 3 Meter und wenn keine sonstigen Befreiungen notwendig sind.
Genehmigungsfrei bedeutet die Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Berechnungen mit Lageplan an die Gemeinde.
Mit der Mitteilung " ... wird nicht widersprochen ... " erhalten Sie die notwendige Genehmigung (so in Hessen)
Wie gesagt, es steht in der Bauordnung.
Gruß