Wand versetzen, muss Baugenehmigung geändert werden? Rheinland Pfalz
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wand versetzen, muss Baugenehmigung geändert werden? Rheinland Pfalz
Hallo,
in unserem geplanten Reihenhaus wäre nach Bauplan und Genehmigung noch eine Änderung auszuführen.
Die Lage: 1. OGAbk. Länge ca. 11 Meter x 4,7 m breit, von diesen 11 m. Länge nimmt das Bad 3 Meter auf die breite von 4,7 Meter ein.
Die Tür befindet sich ca. in der Mitte der breite von 4,7 m.
Hier soll die Wand (2 m breite) links von der Tür 50 cm nach hinten versetzt werden, so entsteht 50 cm mehr Platz für das Bad. Die Wandstärke hat ca. 15 cm Stärke. Im Geschoss darüber verläuft diese Wand auch, jedoch mit 7,5 oder 10 cm Wandstärke.
Meine Frage, was muss beachtet werden beim Versetzen?
Vorab vielen Dank für kompetente Antworten.
Die Bilddatei zeigt vorher nachher.
Gruß
in unserem geplanten Reihenhaus wäre nach Bauplan und Genehmigung noch eine Änderung auszuführen.
Die Lage: 1. OGAbk. Länge ca. 11 Meter x 4,7 m breit, von diesen 11 m. Länge nimmt das Bad 3 Meter auf die breite von 4,7 Meter ein.
Die Tür befindet sich ca. in der Mitte der breite von 4,7 m.
Hier soll die Wand (2 m breite) links von der Tür 50 cm nach hinten versetzt werden, so entsteht 50 cm mehr Platz für das Bad. Die Wandstärke hat ca. 15 cm Stärke. Im Geschoss darüber verläuft diese Wand auch, jedoch mit 7,5 oder 10 cm Wandstärke.
Meine Frage, was muss beachtet werden beim Versetzen?
Vorab vielen Dank für kompetente Antworten.
Die Bilddatei zeigt vorher nachher.
Gruß