Statiker beauftragt, Architekt beauftragt, alles eingereicht, Bauarbeiten guten Glaubens gestartet, gewartet und ... gestaunt. Jetzt will man beim Kreis plötzlich eine Flächenbaulast. Dies ist mit erheblichen Kosten von geschätzt 2000 € (neue Vermessung etc.) verbunden. Außerdem macht doch eine Abstandsbaulast (5 m) keinen Sinn, da die zu bebauende Fläche 8x10 m beträgt, somit nur 3 mx10 m verbleiben. Was soll so ein Quatsch? Unser Architekt meint, dass der Kreis falsch liegt. Es existieren letztlich 3 Möglichkeiten, von denen unser Architekt mittlerweile Alternative 1 favorisiert:
1) Bauantrag zurückziehen und schauen ob und ggf. was passiert.
2) Auf Ablehnung des Antrages hoffen/drängen/warten und dann klagen.
3) sich auf die die Abstandsbaulast einlassen.
Kennt sich jemand mit zugrundeliegenden Gesetzen und Verordnungen für NRW aus? Ist eine Vereinigungsbaulast tatsächlich nicht möglich?
Gruß
Jö