Guten Tag zusammen
wir planen eine Terrassenüberdachung bei unserem Reihenmittelhaus.
Die Terrasse ist parallel zum Nachbargrundstück und ist aktuell durch eine ca. 2 m hohe Wand zum Nachbarn getrennt.
Die Fläche, welche überdacht werden soll, ist ca. 5 x 5 m groß.
Laut Bauamt muss mein Nachbar selbst für eine Überdachung mit Stegplatten eine Baulast eintragen. Dieses möchte er allerdings nicht. Der Bebauungsplan sieht in unserer Siedlung lediglich Flachdächer vor, ansonsten keinerlei andere Bebauungen.
Viele der Nachbarn haben nicht genehmigte Überdachungen, teils auch Wintergärten.
Gerne würde ich wissen, wie die Gesetzeslage bei o.g. BVAbk. aussieht.
Der Mitarbeiter vom BA konnte mir nicht weiterhelfen.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen.
Christian
Hagen, NRW
Grenzbebauung Reihenmittelhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzbebauung Reihenmittelhaus
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Unterschied zwischen legal und illegal
Richtig handeln Sie, wenn ein Bauantrag gestellt wird und die entsprechenden Auflagen erfüllt werden.
Dann erhalten Sie die Genehmigung (oder auch nicht) für einen legalen Bau.
Vor allem erhalten Sie eines: Rechtssicherheit!
Alles Andere wäre illegal und kann jederzeit mit Rückbauverfügung belegt werden, das Geld für den Bau ist futsch.
Sie können sich jetzt mit dem Nachbarn per Handschlag oder Kopfnicken einigen, aber morgen verkaufen Sie oder der Nachbar und es gibt Ärger und dann gewaltig.
Zusätzlich können Sie zum beliebtesten Nachbarn aufsteigen, wenn Sie mit den Fingern auf Nachbarn zeigen und zum Bauamt sagen "das will ich auch mit eurer Duldung, es ist jetzt üblich in der Umgebung"
Das wird kaum Erfolg haben!
Warum haben Sie ein Reihenmittelhaus gekauft? Und das bei einem solchen Bebauungsplan?
Also mit grummeln im Bauch verzichten oder schwarz Bauen und mit diesen Folgen leben.
Gruß -
Hallo Herr Klaus das hilft mir ...
Hallo Herr Klaus das hilft mir Hallo Herr Klaus
das hilft mir wirklich weiter. Was hat der Kauf eines Reihenmittelhauses grundsätzlich mit der Frage nach Tipps
zu tun? -
viel ...
Es hat viel damit zu tun, denn wer ein Reihen-Mittelhaus kauft wohnt extrem eng und muss damit die Grenzabstände und die Bebauungspläne kennen.
Und da steht nun mal drin was man darf und nicht darf.
Inseidern ist schon immer bekannt, dass in einem solchen Fall jegliche Bauvorhaben nahezu unmöglich sind.
Alles andere ist dazu schon geschrieben.
Gruß
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