genehmigunsfähiges Vorhaben  -  doch Nachbar beschwert sich bei RP
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

genehmigunsfähiges Vorhaben  -  doch Nachbar beschwert sich bei RP

auf der Dachterrasse meines (neuen) Hauses habe ich eine Saunahütte errichtet  -  ohne Genehmigung. Nach dem der Nachbar sich beim Bauamt beschwert hatte, habe ich einen Bauantrag nachgereicht. Nach Aussage des Bauamts ist die Hütte Genehmigungsfähig. Abstandsflächen, Erscheinungsbild usw. sind OK. (es gibt hier keinen Bebauungsplan). Heute habe ich erfahren, dass der Nachbar sich beim RP dh bei der oberen Bauaufsicht beschwert hat. Mein Haus gefällt im nicht und überhaupt viel zu groß und dann noch die Sauna! Das Bauamt wartet jetzt auf die Entscheidung des RP bevor sie meinen Antrag bearbeiten. Wir sind in Hessen.
Meine Frage: Wenn die HVB eingehalten wurde, kann der RP es trotzdem ablehnen? Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich, um die Entscheidung anzufechten (wenn negativ)
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Hans
  • Name:
  • Hans
  1. RP übernimmt die Stellungnahme des Kreisbauamtes

    Der RP ermittelt nicht selbst, sondern entscheidet nach Aktenlage, die das Bauamt selbst herstellt.
    Der Nachbar kann sich beschweren, er kann die Bauordnung zittieren oder sich sonst was ausdenken, aber Erfolg wird er kaum haben.
    Wenn Grenzabstände eingehalten sind, wird auch genehmigt.
    Weisen Sie den Nachbarn mal auf das Schikaneverbot unter Nachbarn hin.
    Die Reihenfolge bei Baumaßnahmen ist "zuerst Genehmigung, dann bauen", das erspart Ärger.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. wenn das so ist ...

    erstmal vielen Dank, Herr Klaus. Ich war doch sehr beunruhigt. Wenn dem so ist, wie sie schreiben, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Ich werde Mitte der Woche mal nachfragen und hier im Forum weiter berichten.
    Für mich bleibt es spannend, da es natürlich eine Ungewissheit gibt, ob man nicht doch irgendeinen § übersehen hat.
    Dank ihrer Antwort warte ich aber ganz gelassen ab.
    Viele Grüße
    Hans
  3. update

    Hallo,
    ich hatte geschrieben, dass ich hier weiter berichte, daher:
    Heute mit dem Bauamt gesprochen: Meinen Antrag haben sie "akzeptiert" und in Bearbeitung. Ihre bereits gemachte Stellungnahme zum RP wollen/brauchen sie nicht mit den Details aus dem Antrag ergänzen.
    Auf meine Frage was da noch kommen kann, keine Aussage bekommen. Droht mir, durch meinen verspäteten Antrag ein Bußgeld oder sonstiges Ungemach?
    ... wie heißt es so schön ... hätte ich mal ...
    Gruß von Hans beim Abwarten und (Beruhigungs) Teetrinken

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.