Keller bei Geschossflächenzahl einrechnen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Keller bei Geschossflächenzahl einrechnen?
Wir haben ein Erbbaugrundstück mit Kaufoption auf dem unser Haus steht. Für den Kaufpreis des Grundstücks spielt die Geschossflächenzahl eine Rolle. Müssen die Kellerräume (Lager- und Heizungsräume) hier mitgerechnet werden?
Das Objekt liegt in Bayern
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GFZ Keller ...
wenn Ihr Keller ein Vollgeschoss (BayBoA heute: oberirdisches Geschoss) ist, muss es eingerechent werden.
Wenn Sie den Kauf eines "Erbbaugrundstück mit Kaufoption" in Erwägung ziehen, sollten Sie sich fachliche Unterstützung und Beratung nehmen. -
Vollgeschosse in Bayern
Genauso ist es. Zu Ergänzung: Nach BayBoA sind Vollgeschosse Geschosse, die vollständig über der Geländeoberfläche liegen und mindestens 2/3 der Grundfl. 2,30 m lichte Höhe aufweisen.
Kellergeschosse gelten als Vollgeschosse wenn die Deckenunterkante i.M. mindestens 1,20 m über der Geländeoberfläche liegt.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer -
Sorry, Herr Kornmayer, aber ...
>BayBo sind Vollgeschosse Geschosse, die vollständig über der Geländeoberfläche liegen und mindestens 2/3 der Grundfl. 2,30 m lichte Höhe aufweisen.
Kellergeschosse gelten als Vollgeschosse wenn die Deckenunterkante i.M. mindestens 1,20 m über der Geländeoberfläche liegt<
... das ist die alte BayBoA! (und nicht mehr gültig)
Gruß -
Welche Baunutzungsverordnung (BauNVO)
ist denn zu Grunde zu legen?
Die "Alte" oder die "Neue"
Gruß aus Baden -
Meines Wissens gilt immer die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die zur ...
Meines Wissens gilt immer die Baunutzungsverordnung (BauNVOA), die zurzeit des Inkrafttretens des B-Plans gültig war.