Schmalseitenprivileg & Abstandsflächenübernahme in Bayern: Zulässigkeit, Voraussetzungen & Risiken?
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Schmalseitenprivileg & Abstandsflächenübernahme in Bayern: Zulässigkeit, Voraussetzungen & Risiken?

Ich bin Miteigentümerin eines bebauten Grundstücks in Bayern. das Bestehende Haus auf dem Nachbargrundstück soll (vor allem in die Höhe) erweitert werden, sodass die Abstandsflächen neu berechnet werden müssen.
Der Bauherr möchte nun für die 18,5 m lange Längswand zu meinem Grundstück hin das sog. Schmalseitenprivileg in Anspruch nehmen (für 16 m) und erhofft sich für die verbleibenden 2,5 m eine Abstandflächenübernahme (Art. 6 Abs2 BayBOAbk.) durch mich und meine Miteigentümer. Für die 16 m ist der Mindestabstand von 3 m vorhanden, der Abstand H für den Rest überlappt unser Grundstück.
1. Ist das Splitten einer durchgängigen Fassade in mehrere Abstandsregeln überhaupt zulässig? Kann das Schmalseiten- oder 16-Meter-Privileg grundsätzlich auch auf längere Seiten angewendet werden?
2. Kann ich als Nachbar meine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme davon abhängig machen, dass eine Nachvermessung nach Fertigstellung zu erfolgen hat und bei Abweichung eine empfindliche Strafe zu zahlen ist?
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    🔴 Kritisch: Eine fehlerhafte Berechnung der Abstandsflächen kann zu Baustopps, Rückbauverpflichtungen und Schadenersatzforderungen führen.

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    Ich beurteile die Frage zur Kombination von Schmalseitenprivileg und Abstandsflächenübernahme in Bayern als komplex, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

    Schmalseitenprivileg: Dieses Privileg erlaubt es, bei der Berechnung der Abstandsflächen eine Gebäudeseite als "Schmalseite" zu behandeln, wodurch sich die Abstandsfläche reduziert. Dies ist in der Regel nur zulässig, wenn die betreffende Seite des Gebäudes deutlich kürzer ist als die längere Seite.

    Abstandsflächenübernahme: Hierbei übernimmt der Bauherr einen Teil der Abstandsfläche des Nachbargrundstücks, um die eigene Bebauung zu ermöglichen. Dies erfordert die Zustimmung des Nachbarn und eine entsprechende Eintragung im Grundbuch.

    🔴 Gefahr: Die Kombination beider Aspekte ist nicht immer möglich und hängt von den konkreten Gegebenheiten vor Ort, den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) und der Auslegung durch die zuständige Baubehörde ab. Es ist entscheidend, ob die Voraussetzungen für beide Regelungen gleichzeitig erfüllt werden können, ohne dass sich die Regelungen widersprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, vorab eine detaillierte Prüfung durch einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Architekten mit Kenntnissen im Baurecht durchführen zu lassen. Dieser kann die spezifische Situation beurteilen und die Erfolgsaussichten einschätzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schmalseitenprivileg
    Das Schmalseitenprivileg ist eine baurechtliche Regelung, die es ermöglicht, bei der Berechnung von Abstandsflächen eine Gebäudeseite als "Schmalseite" zu behandeln, wenn diese im Verhältnis zur Längsseite des Gebäudes deutlich kürzer ist. Dies führt zu einer Reduzierung der erforderlichen Abstandsfläche. Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Bayerische Bauordnung, Baurecht.
    Abstandsflächenübernahme
    Die Abstandsflächenübernahme bezeichnet die Vereinbarung zwischen zwei Grundstückseigentümern, dass ein Teil der Abstandsfläche, die ein Gebäude benötigt, auf dem Nachbargrundstück liegt. Dies erfordert die Zustimmung des Nachbarn und eine Eintragung im Grundbuch. Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Baulast, Grundbuch.
    Bayerische Bauordnung (BayBO)
    Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Gebäude, die Baugenehmigung und die Abstandsflächen. Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Bauordnung.
    Baulast
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Sicherstellung von Stellplätzen betreffen. Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Baurecht, Baulastenverzeichnis.
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Abständen, Lärm, Immissionen und Überbau. Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Grenzabstände, Immissionsschutz.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Verwandte Begriffe: Eigentum, Grunddienstbarkeit, Baulast.
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Schmalseitenprivileg, Bayerische Bauordnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist das Schmalseitenprivileg?
      Das Schmalseitenprivileg ist eine Ausnahme von den üblichen Abstandsflächenregelungen. Es erlaubt, eine Gebäudeseite als Schmalseite zu behandeln, wenn diese deutlich kürzer ist als die Längsseite. Dadurch verringert sich die erforderliche Abstandsfläche. Die genauen Voraussetzungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
    2. Was bedeutet Abstandsflächenübernahme?
      Die Abstandsflächenübernahme bedeutet, dass ein Teil der Abstandsfläche, die eigentlich auf dem eigenen Grundstück liegen müsste, auf das Nachbargrundstück verlagert wird. Dies ist nur mit Zustimmung des Nachbarn und durch eine entsprechende Vereinbarung möglich, die im Grundbuch eingetragen wird.
    3. Kann ich mich auf mündliche Zusagen des Nachbarn verlassen?
      Nein, mündliche Zusagen sind im Baurecht nicht ausreichend. Eine Abstandsflächenübernahme muss schriftlich vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtssicher zu sein.
    4. Was passiert, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden?
      Werden die Abstandsflächen nicht eingehalten, kann die Baubehörde einen Baustopp verhängen oder sogar den Rückbau des Gebäudes anordnen. Zudem können Schadenersatzforderungen des Nachbarn entstehen.
    5. Welche Rolle spielt die Bayerische Bauordnung (BayBO) bei Abstandsflächen?
      Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt die Abstandsflächen in Bayern. Sie legt fest, wie die Abstandsflächen berechnet werden und welche Ausnahmen es gibt. Die BayBO ist die Grundlage für die Beurteilung, ob die Abstandsflächen eingehalten werden.
    6. Was ist eine Baulast?
      Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann beispielsweise die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Sicherstellung von Stellplätzen betreffen.
    7. Wie wirkt sich eine Nachvermessung auf die Abstandsflächen aus?
      Eine Nachvermessung kann die Grundlage für die Berechnung der Abstandsflächen verändern, insbesondere wenn die ursprünglichen Grundstücksgrenzen ungenau waren. Eine korrekte Vermessung ist daher entscheidend für die Einhaltung der Abstandsflächen.
    8. Was ist zu tun, wenn der Nachbar gegen die Abstandsflächen verstößt?
      Wenn der Nachbar gegen die Abstandsflächen verstößt, sollte man zunächst das Gespräch suchen. Bleibt dies erfolglos, kann man sich an die Baubehörde wenden und eine Überprüfung der Situation beantragen. Gegebenenfalls kann auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

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  2. Abstandsflächen: Grunddienstbarkeit vs. Schmalseitenprivileg

    Grunddienstbarkeit
    >1. Ist das Splitten einer durchgängigen Fassade in mehrere Abstandsregeln überhaupt zulässig? Kann das Schmalseiten- oder 16-Meter-Privileg grundsätzlich auch auf längere Seiten angewendet werden? <
    ... grundsätzlich ja, da Sie ggf. für die 2,5 m eine sog. Grunddienstbarkeit übernehmen können.
    > 2. Kann ich als Nachbar meine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme davon abhängig machen, dass eine Nachvermessung nach Fertigstellung zu erfolgen hat und bei Abweichung eine empfindliche Strafe zu zahlen ist? <
    ... klar, Sie können zum einen die Grunddienstbarkeit ablehnen, oder aber annehmen und hierfür eine entsprechende Gegenzahlung erhalten (ggf. quasi Miete, oder Einmalzahlung). Und die Nachvermessung kann verlangt werden, bspw. wenn Sie hierfür eine Zahlung notariell vereinbaren (Nachbesserung ggf.)
    Aber, machen Sie's nicht ohne einen eigenen Anwalt (Fachanwalt f. priv. Baurecht)
  3. Abstandsflächenübernahme Bayern: Schriftliche Zustimmung ausreichend!

    Grunddienstbarkeit hier nicht nötig
    Nach Art 6 Abs 2 S 3 BayBoAbk. braucht es hier aber keine Grunddienstbarkeit, es wird nur gefordert, dass der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt, das er die Abstandsfäche auf sein Grundstück übernimmt. Dies gilt dann auch für Rechtsnachfolger. Dafür gibt es vom LRA ein Formular, das mir zur Unterschrift vorgelegt wurde. Kann mir kaum vorstellen, dass der Nachbar dann extra mit mir zum Notar geht, um Zusicherungen abzugeben ...
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schmalseitenprivileg & Abstandsflächenübernahme in Bayern: Zulässigkeit

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit des Schmalseitenprivilegs in Kombination mit der Abstandsflächenübernahme in Bayern. Es wird geklärt, ob eine durchgängige Fassade für unterschiedliche Abstandsregeln aufgeteilt werden kann und ob eine Grunddienstbarkeit erforderlich ist. Die schriftliche Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann ausreichend sein.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Abstandsflächenübernahme Bayern: Schriftliche Zustimmung ausreichend! ist in Bayern nach Art. 6 Abs. 2 S. 3 BayBOAbk. keine Grunddienstbarkeit notwendig, sondern die schriftliche Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde genügt, um die Abstandsfläche auf sein Grundstück zu übernehmen. Dies gilt auch für Rechtsnachfolger.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Abstandsflächen: Grunddienstbarkeit vs. Schmalseitenprivileg wird die Möglichkeit einer Grunddienstbarkeit für die Abstandsflächenübernahme angesprochen. Dies kann relevant sein, wenn eine schriftliche Zustimmung nicht ausreicht oder zusätzliche Absicherungen gewünscht sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Bayern bezüglich der Abstandsflächenübernahme. Prüfen Sie, ob eine schriftliche Zustimmung ausreichend ist oder ob eine Grunddienstbarkeit erforderlich ist. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Abstandsflächenübernahme Bayern: Schriftliche Zustimmung ausreichend! bezüglich der Rechtsnachfolger.

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