Kanalherstellungsbeitrag: Geschossfläche, Regenwasser & Kosten – Was Sie als Grundstückseigentümer wissen müssen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kanalherstellungsbeitrag: Geschossfläche, Regenwasser & Kosten – Was Sie als Grundstückseigentümer wissen müssen?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen noch die Gebühr für die Geschossfläche pro Quadratmeter bezahlen (Kanalherstellungsbeitrag 5,60 €m2).
Die Gebühr für das Grundstück wurde schon durch den Vorbesitzer beglichen und somit durch uns beim Kauf auch bezahlt.
Eine Auflage beim Bau unseres Hauses war es, dass wir das Regenwasser auf unserem Grundstück versickern lassen müssen, und für die befestigten Flächen Pflaster zur Versickerung einbauen.
Bei uns steht in der Gebührenordnung (Bayern), dass falls das Niederschlagswasser nicht eingeleitet wird, diese Gebühr auch nicht erhoben wird.
Bekommt man dann auch die Kosten wieder erstattet, da zwar die mögliche Leistung (Regenwassereinleitung) bezahlt wurde, aber nicht benutzt werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Bianca
  • Name:
  • Bianca
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Als Grundstückseigentümerin müssen Sie den Kanalherstellungsbeitrag für die Geschossfläche (5,60 €/m²) entrichten, sofern dieser noch nicht bezahlt wurde. Da der Vorbesitzer bereits die Gebühr für das Grundstück beglichen hat, bezieht sich Ihre aktuelle Zahlungspflicht wahrscheinlich auf die neu hinzugekommene Geschossfläche durch Ihren Hausbau.

    Es ist wichtig zu prüfen, ob die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde in Bayern eine separate Berechnung für Regenwasser vorsieht. Oftmals wird eine Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation erhoben. Alternativ kann die Versickerung von Regenwasser auf Ihrem Grundstück (z.B. durch Pflasterflächen) zu einer Reduzierung dieser Gebühr führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde oder das zuständige Amt, um die genaue Berechnungsgrundlage für den Kanalherstellungsbeitrag und die Regenwassergebühr zu erfragen. Klären Sie, ob die Versickerung auf Ihrem Grundstück berücksichtigt wird und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kanalherstellungsbeitrag
    Eine einmalige Gebühr für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Kanalisation, die von Grundstückseigentümern zu entrichten ist. Er dient zur Finanzierung des Kanalnetzes. Verwandte Begriffe: Anschlussbeitrag, Abwassergebühr, Gebührenordnung.
    Geschossfläche
    Die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes, gemessen an den Außenwänden. Sie dient als Berechnungsgrundlage für verschiedene Gebühren und Beiträge. Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Grundfläche.
    Regenwassergebühr
    Eine Gebühr, die für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation erhoben wird. Sie soll Anreize zur Versickerung von Regenwasser schaffen. Verwandte Begriffe: Niederschlagswasser, Versickerung, Kanalisation.
    Versickerung
    Die natürliche oder künstliche Ableitung von Niederschlagswasser in den Boden, um das Grundwasser anzureichern und die Kanalisation zu entlasten. Verwandte Begriffe: Regenwasserversickerung, Rigole, Versickerungsfläche.
    Gebührenordnung
    Eine von der Gemeinde erlassene Satzung, die die Höhe und die Berechnungsgrundlagen für verschiedene Gebühren regelt. Sie ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren. Verwandte Begriffe: Satzung, Kommunalabgaben, Beitragsordnung.
    Niederschlagswasser
    Wasser, das als Regen, Schnee oder Hagel vom Himmel fällt. Es kann entweder versickern, verdunsten oder in die Kanalisation abgeleitet werden. Verwandte Begriffe: Regenwasser, Oberflächenwasser, Abfluss.
    Grundstück
    Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist und einem Eigentümer gehört. Es kann bebaut oder unbebaut sein. Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Kanalherstellungsbeitrag?
      Der Kanalherstellungsbeitrag ist eine Gebühr, die von Grundstückseigentümern für den Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Kanalisation erhoben wird. Er dient zur Deckung der Kosten für den Bau und die Erweiterung der Kanalisationsanlagen.
    2. Wie wird der Kanalherstellungsbeitrag berechnet?
      Die Berechnungsgrundlage variiert je nach Gemeinde. Häufig werden die Geschossfläche des Gebäudes und die Grundstücksfläche berücksichtigt. Die Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde legt die genauen Berechnungskriterien fest.
    3. Was ist die Regenwassergebühr?
      Die Regenwassergebühr wird für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation erhoben. Sie soll Anreize zur Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück schaffen und die Kanalisation entlasten.
    4. Kann ich die Regenwassergebühr reduzieren?
      Ja, durch die Versickerung von Regenwasser auf Ihrem Grundstück, beispielsweise durch begrünte Flächen, Rigolen oder Versickerungspflaster, können Sie die Regenwassergebühr reduzieren oder ganz vermeiden. Die genauen Bedingungen legt die Gemeinde fest.
    5. Was bedeutet Versickerung von Regenwasser?
      Versickerung bedeutet, dass das Regenwasser nicht direkt in die Kanalisation geleitet wird, sondern auf dem Grundstück versickert und so dem Grundwasser zugeführt wird. Dies entlastet die Kanalisation und trägt zum Umweltschutz bei.
    6. Was ist eine Gebührenordnung?
      Eine Gebührenordnung ist eine von der Gemeinde erlassene Satzung, die die Höhe und die Berechnungsgrundlagen für verschiedene Gebühren, wie z.B. den Kanalherstellungsbeitrag und die Regenwassergebühr, regelt.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Kanalherstellungsbeitrag und Anschlussbeitrag?
      Der Kanalherstellungsbeitrag wird für die erstmalige Herstellung der Kanalisation erhoben, während der Anschlussbeitrag für den tatsächlichen Anschluss eines Grundstücks an die bestehende Kanalisation anfällt.
    8. Wo finde ich die Gebührenordnung meiner Gemeinde?
      Die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde finden Sie in der Regel auf der Webseite der Gemeinde oder im Rathaus. Sie können diese dort einsehen oder eine Kopie anfordern.

    🔗 Verwandte Themen

    • Anschlussbeitrag Kanalisation
      Informationen zu den Kosten für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation.
    • Regenwassernutzung
      Möglichkeiten zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt und Garten, um Trinkwasser zu sparen.
    • Flächenversiegelung vermeiden
      Tipps zur Reduzierung der Flächenversiegelung auf dem Grundstück, um die Versickerung von Regenwasser zu fördern.
    • Förderprogramme Regenwassermanagement
      Überblick über staatliche und kommunale Förderprogramme für Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung.
    • Abwassergebühren sparen
      Möglichkeiten zur Reduzierung der Abwassergebühren durch wassersparende Maßnahmen im Haushalt.
  2. Gebührenordnung Bayern: Niederschlagswasser-Gebühr bei Versickerung?

    Wenn ...
    das
    > Bei uns steht in der Gebührenordnung (Bayern), dass falls das Niederschlagswasser nicht eingeleitet wird, diese Gebühr auch nicht erhoben wird. <
    ... bei Ihnen geschrieben steht, ist die Lage doch klar. (und m.E. auch logisch) Empfehlung: fragen Sie bei Ihrer Gemeinde (schlau) nach.
  3. Abwasser-Satzung: Anschlussgebühr vs. Niederschlagswasser-Gebühr

    Ab besten mal die gültige
    Abwasser-Satzung lesen.
    evtl. sprechen wir hier auch von 2 versch. Dingen.
    Zum einen Anschlussgebühr oder wie auch immer, was sich hier wohl nach m² berechnet. Damit ist ja das übliche Abwasser wohl gemeint.
    Und evtl. noch eine separate Gebühr für Niederschlagswasser. Ggf. auch beim Bezug vom Frischwasser wenn Sie eine Zisterne hätten.
    Fazit: Keine Rechtsberatung möglich, nur Laie. Aber klären Sie erstmals ab, was hier gemeint ist.
    Jährliche Beiträge oder einmalige Anschlussbeiträge.
  4. Kanalherstellungsbeitrag: Keine Rückerstattung trotz Entwässerungssatzung

    Sehr geehrter Herr Kaiser und kho, vielen Dank ...
    Sehr geehrter Herr Kaiser und kho,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antworten.
    Nach Rücksprache mit unserer Stadt entstehen diese Beiträge. Wenn diese dann bezahlt wurden, dann hat sich dieses erledigt. Diese sind dann nicht mehr zurückzuerstatten, bzw. verrechenbar.
    Auch wenn dies so in der Entwässerungssatzung steht (Bei uns steht in der Gebührenordnung (Bayern), dass falls das Niederschlagswasser nicht eingeleitet wird, diese Gebühr auch nicht erhoben wird.).
    Es geht hier nur um die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage (Kanalherstellungkosten) für die Grundstücksfläche (2,60 €m2) und die Geschossfläche (5,60 €m2), also um die einmaligen Beiträge.
    Wir bezahlen auch nur das Abwasser, dass im Haus anfällt. Das Gartenwasser wird vom Frischwasser abgezogen.
    Würden Sie dies so hinnehmen, oder sicherheitshalber eine Rechtsauskunft einholen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bianca
  5. Erschließungskosten: Höhe pro m² Grundstücksfläche in Bayern

    Erschließungskosten
    um die geht es also bei Ihnen.M.E. ist dies so in Ordnung (d.h. die Höhe des Erschließungskostenbeitrags pro m²  -  in MUC sind diese i.A. höher). Die fallen auch nur einmalig an.
    Rechtsauskunft kostet nur und dürfte hier nichts bringen.
    Frage:? wo liegt Ihr Grundstück?
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kanalherstellungsbeitrag: Geschossfläche, Regenwasser & Kosten in Bayern

    💡 Kernaussagen: Grundstückseigentümer in Bayern müssen den Kanalherstellungsbeitrag basierend auf der Geschossfläche entrichten. Die Gebühr für das Grundstück wurde möglicherweise bereits vom Vorbesitzer beglichen. Bei Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück kann eine Gebührenbefreiung für Niederschlagswasser möglich sein. Die Abwasser-Satzung der Gemeinde ist entscheidend für die Berechnung und eventuelle Befreiungen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Kanalherstellungsbeitrag: Keine Rückerstattung trotz Entwässerungssatzung sind bereits bezahlte Beiträge nicht mehr zurückerstattbar, selbst wenn die Entwässerungssatzung eine Befreiung vorsieht.

    ✅ Zusatzinfo: In Gebührenordnung Bayern: Niederschlagswasser-Gebühr bei Versickerung? wird darauf hingewiesen, dass bei vollständiger Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück die Niederschlagswasser-Gebühr entfallen kann, was in der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde (Bayern) festgelegt ist.

    💰 Zusatzinfo: Die Erschließungskosten, thematisiert in Erschließungskosten: Höhe pro m² Grundstücksfläche in Bayern, fallen einmalig an und können je nach Region (z.B. München) variieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Details zur Berechnung des Kanalherstellungsbeitrags und mögliche Befreiungen (z.B. bei Regenwasserversickerung) direkt mit Ihrer Gemeinde in Bayern. Lesen Sie die gültige Abwasser-Satzung, wie in Abwasser-Satzung: Anschlussgebühr vs. Niederschlagswasser-Gebühr empfohlen, um Klarheit über die Gebührenordnung zu erhalten.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kanalherstellungsbeitrag, Geschossfläche". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kanalherstellungsbeitrag, Geschossfläche" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Kanalherstellungsbeitrag, Geschossfläche" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Kanalherstellungsbeitrag: Geschossfläche, Regenwasser & Kosten – Was Sie als Grundstückseigentümer wissen müssen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kanalherstellungsbeitrag: Kosten & Infos
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kanalherstellungsbeitrag, Geschossfläche, Regenwasser, Gebührenordnung, Bayern, Grundstück, Kosten, Niederschlagswasser, Versickerung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼