Bauen im Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich in BW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen im Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich in BW

Hallo,
(Baden-Württemberg)
mir brennt da was auf der Seele. Mein Schwiegervater ist im Besitz zweier Höfe. Der eine wird noch von seiner älteren Tante bewohnt (Wohnrecht), gehört aber schon meinem Schwiegervater. Der andere Hof wird von ihm landwirtschaftlich betrieben.
Auf dem Hof, auf dem die Tante lebt halten Mein Mann und ich nun schon länger unsere Pferde und bewirtschaften die Flächen. Sind allerdings berufstätig und machen das nebenher. Nun wollen wir dort bauen, weil wir bei unseren Tieren sein möchten und dort unser leben verbringen wollen und den Hof bewirtschaften wollen.
Wir haben nun 2 Varianten zur Auswahl und wissen nicht, welche wir beantragen sollen:
Einmal ein Anbau an das Wohnhaus, in dem die Tante jetzt lebt. Nachteil: Wäre von der Fläche her knapp und keine Endgültige Lösung. Das jetzige Wohnhaus ist nicht renovierungsfähig und müsste neu erbaut werden (wir müssten quasi 2 mal bauen)
Dann eine Umnutzung (Abriss und Neubau oder Ausbau) eines alten Stallgebäudes, das von der Fläche her ausreichend wäre und auch eine sehr schöne Lage hat.
Das Problem ist, dass ja nur mein Schwiegervater privilegiert ist und er quasi der Bauherr sein müsste?!
Welche Chancen kann man sich für die Vorhaben ausrechnen?
Der Bürgermeister der Gemeinde hat signalisiert, der Anbau wäre günstiger, weil gesichert sein muss, dass das alte Wohngebäude nicht irgendwann verkommt. Wir aber hätten lieber die Lösung mit dem Stall! Ist einfach größer (Kinder?), schöner und am Ende nicht so teuer!
Wie wichtig ist das Argument keine 2 getrennten Wohnhäuser errichten zu dürfen wg. Verfall des alten?
Mit der Umnutzung des Stalls würden wir ja nicht mal neue Fläche versigeln!
Ich hoffe jemand hat Tipps oder Erfahrung in der Sache. Denn ich habe echt Angst, dass uns unser Lebenstraum den Bach runtergeht =/
  • Name:
  • Melli
  1. Suchen Sie sich,

    Hallo Melli,
    einen Architekten, der sich mit bauen im Außenbereich auskennt. Am besten wäre vermutlich, dass Sie den Hof zuerst einmal offiziell übernehmen und dann einen "Altenteiler" bauen.
    Grob umrissen, möglich ist ein Neubau, aber man sollte einige Spielregeln einhalten ...
    Gruß aus Baden
  2. Keine vorzeitige Besitzregelung möglich

    Hallo nochmal,
    leider kann man Schwiegervater seine Angelegenheiten noch nicht regeln. Er hat 3 Söhne und will nach der Rente alles verteilen, an uns dann den Hof.
    Er meinte er will möglicherweise den Bauantrag stellen oder uns den Hof auf 99 Jahre verpachten?
    • Name:
    • Melli
  3. Als,

    direkter Verwandter 1. Grades müssen sie evtl. noch nicht einmal pachten, sondern können so einen Altenteiler bauen, aber ohne Ortskenntnis bzw. der genauen Verhältnisse geht das nur mit einer Kristallkugel.
    Gruß
  4. 2 schienen

    Foto von Martin G. Halbinger

    nach § 35 BauGB sind m.E. zwei grundsätzlich unterschiedliche Wege möglich:
    1. Nach § 35 (1) 1.
    Der Bauherr / Betreiber ist selbst Landwirt (ggf auch im Nebenerwerb) und der Neubau ist betriebsnotwendig (u.A. größenabhängig). Dann sollte der Betrieb aber auch Ertrag abwerfen (Zucht, Pensionspferde usw.)
    2. Nach § 35 (4)
    Hier sind auch für nicht Privilegierte Möglichkeiten, vorhandene / ehemalige Hofstellen zu Wohnugnen umzunutzen / umzubauen. Die Möglichkeiten sind aber auf die darin aufgeführten Varianten beschränkt.
    • Eine dritte Möglichkeit wäre es, die Mitarbeit der Gemeinde vorausgesetzt, über Bebauungsplan, Außenbereichssatzung usw. dort Baurecht auszuweisen.

    Hinweis:
    Der Bürgermeister ist i.d.R. nicht die Bauaufsichtsbehörde und auch nur sehr selten ein Baujurist. Bei Baumaßnahmen im Außenbereich ist die Rechtslage komplex, und die Baugenehmigung wird immer noch von der unteren Bauaufsicht (meist Landratsamt) erteilt oder abgelehnt ... z.T. auch entgegen der Meinung des Bürgermeisters ...
    Der Hinweis auf fachkundige Unterstützung hier wirklich wichtig. Zum Einen durch Architekten und ggf. Baujuristen und zum Anderen ggf auch Steuerberater, Fachanwalt Erbrecht usw.


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