Geschossfläche im Dachgeschoss
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Geschossfläche im Dachgeschoss
Hallo,
wir wollen nach einem Bebauungsplan bauen, in dem vorgegeben ist, dass in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse gelten Flächen von Räumen, die nach Lage und Größe als Aufenthaltsräume i.S. des Art. 45 Bay Bo geeignet sind, als Geschossflächen mitzurechnen sind.
Jetzt steht aber in Art. 45 Bay Bo Abs. 1 Satz 2, dass diese Regelung (Art. 45 Satz 1) für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nicht gilt.
Was hat das nun zu bedeuten?
Was muss ich für die Geschossfläche alles dazurechnen, wenn ich ein Haus E+D baue (das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss).
Muss ich im Dachgeschoss die ganze Fläche (also sozusagen die Grundfläche des Erdgeschosses) dazurechnen.
Bäder und Ankleiden werden in nicht Vollgeschossen wohl nicht als Aufenthaltsräume gezählt. Wie ist das mit Treppenhaus und Flur?
Danke schon mal für die Antworten,
Tobias
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4378: Gebäudeklasse, Aufenthaltsräume, Vollgeschoss
ein wenig viele Fragen!
Schon mal an die Einschaltung eines Architekten gedacht. Dieser dürfte sich auskennen.
> Jetzt steht aber in Art. 45 Bay Bo Abs. 1 Satz 2, dass diese Regelung (Art. 45 Satz 1) für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nicht gilt. <
... dies bezieht sich natürlich auf die Anforderungen an Aufenthaltsräume in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2
> Bebauungsplan bauen, in dem vorgegeben ist, dass in Geschossen, die nicht als Vollgeschosse gelten Flächen von Räumen, die nach Lage und Größe als Aufenthaltsräume i.S. des Art. 45 Bay Bo geeignet sind, als Geschossflächen mitzurechnen sind. <
... der Bebauungsplan weicht hier zulässigerweise von den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVOA) ab.
Also muss in dem DGA, dass kein Vollgeschoss nach BauGB ist, jeder Raum, der als Aufenthaltsraum (auch im Sinne des Art 45 Satz 2) gilt, bzw. gelten kann, die Grundfläche dieses Raumes (Räume) zur Ermittluntg der GFZA hinzugerechnet werden.
Zu viele Fragen sind meines Erachtens:
> Was hat das nun zu bedeuten? ... s.o.
Was muss ich für die Geschossfläche alles dazurechnen, wenn ich ein Haus E+D baue (das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss).
Muss ich im Dachgeschoss die ganze Fläche (also sozusagen die Grundfläche des Erdgeschosses) dazurechnen.
Bäder und Ankleiden werden in nicht Vollgeschossen wohl nicht als Aufenthaltsräume gezählt. Wie ist das mit Treppenhaus und Flur? <
Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie dem später zu beauftragenden Arch. bzw. Ing. dessen Arbeit vorwegnehmen. Auch dieser Fachmann kostet Geld, wenn auch nur erst einmal wohl eher wenig, wenn es um Beratungsleistungen vor Entscheidung zum Bau geht.
... Vielleicht sollte man 'mal so etwas einführen wie in den Jura"Foren", wo der Fragesteller seinen (finanziellen) Einsatz für seine Frage (n) angeben muss, und der Experte (die Experten) entscheidet (entscheiden), ob dieser "Einsatz" für die Beantwortung der Fragen ausreichend ist.