4370: LBO-BW, Wichtiger Hinweis ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

4370: LBO-BW, Wichtiger Hinweis ...

>>Können sich die Eigentümer/Bauherren selbst als Bauleiter eintragen? <<
AW: Prinzipiell ja, allerdings benötigen Sie immer
1. einen verantwortlichen Planverfasser
2. einen verantwortlichen Sachverständigen zur Bestätigung der fachgerechten Ausführung der Statik
3. ggf. einen Fachbauleiter zur Überwachung bspw. der Haustechnik
Da Sie aber nicht über die erforderliche Sachkunde eines Bauleiters verfügen dürften, sollten Sie schon im Hinblick auf "Haftung" und die Baukosten einen Bauleiter bestellen.
Auch in BW gilt: "Baugeschäft = Saugeschäft" und Handwerker werden Sie, wenn's nötig ist, oder manchmal auch nur um mehr (Geld) rauszuholen, immer in die "Tasche stecken". Soll heißen, bitte nie ohne Bauleiter, wenn man nicht gerade selbst Arch. oder Bau-Ing., Bautechniker ist und viel Zeit hat.
> >Und muss dies während des Baugenehmigungsverfahrens nun im Antrag auch noch geändert werden? <<
AW: schriftlicher Hinweis reicht, wenn es nicht um eine Planänderung geht, sondern nur um die Bauleitung
> >Wenn wir selbst die Bauleitung übernehmen dürfen, welchen Risiken sollten wir uns besonders bewusst sein? <<
Zu viele!  -  s.o. Bitte nicht, Ihnen selbst zuliebe.

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