Handwerker verweigert Bankbürgschaft: Was tun bei Forderung nach Sperrkonto?
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Handwerker verweigert Bankbürgschaft: Was tun bei Forderung nach Sperrkonto?

Hallo,
wir haben vor einem Jahr eine Handwerksleistung in Form eines Dachstuhls erhalten. Dabei wurde eine Bankbürgschaft in Höhe von 5 % über 5 Jahre vereinbart. Diese Bankbürgschaft will oder kann der Handwerker nicht erbringen. Jetzt nach einem Jahr fordert der Handwerker das ich die 5 % auf ein von mir eingerichtetes Sperrkonto einzahle.
Ist diese Forderung berechtigt oder kann ich auf die Bankbürgschaft bestehen?
  • Name:
  • Markus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ohne adäquate Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft oder Treuhandkonto) besteht das Risiko, dass Sie im Falle von Mängeln auf den Kosten sitzen bleiben.

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    Ich verstehe, dass Sie eine Handwerksleistung (Dachstuhl) erhalten haben, bei der eine Bankbürgschaft vereinbart wurde, der Handwerker diese aber nicht erbringt und stattdessen ein Sperrkonto fordert.

    🔴 Gefahr: Die fehlende Bankbürgschaft kann Ihre Sicherheit bezüglich möglicher Mängelansprüche gefährden.

    Ein Sperrkonto kann eine Alternative zur Bankbürgschaft sein, bietet aber nicht den gleichen Schutz. Bei einem Sperrkonto haben Sie und der Handwerker gemeinsam Zugriff auf das Geld. Im Falle von Streitigkeiten über Mängel ist die Freigabe des Geldes oft schwierig.

    Ich empfehle Ihnen, die Vereinbarung zum Sperrkonto genau zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen. Klären Sie folgende Punkte:

    • Höhe des Betrags: Entspricht der Betrag der vereinbarten Bankbürgschaft?
    • Zugriffsberechtigung: Wer hat Zugriff auf das Sperrkonto?
    • Freigabebedingungen: Unter welchen Bedingungen wird das Geld freigegeben (z.B. nach Abnahme ohne Mängel)?
    • Regelung bei Mängeln: Was passiert, wenn Mängel auftreten?

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag zum Sperrkonto von einem Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie zustimmen. Klären Sie, ob die Einrichtung eines Treuhandkontos eine sicherere Alternative darstellen könnte.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bankbürgschaft
    Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie einer Bank, für die Schulden eines Dritten (hier: des Handwerkers) einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie dient als Sicherheit für den Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sicherheitseinbehalt, Bürgschaftsversicherung
    Sperrkonto
    Ein Sperrkonto ist ein Konto, auf das zwei Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) nur gemeinsam Zugriff haben. Es dient als Sicherheit für die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen. Die Auszahlung des Guthabens erfordert die Zustimmung beider Parteien.
    Verwandte Begriffe: Treuhandkonto, Sicherheitseinbehalt, Vertragserfüllung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel 5 Jahre bei Bauleistungen. Während der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Sachmangel, Verjährung
    Sicherheitseinbehalt
    Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Betrag, den der Auftraggeber von der Schlussrechnung des Handwerkers einbehält, um sich gegen mögliche Mängelansprüche abzusichern. Der Sicherheitseinbehalt wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder nach Beseitigung der Mängel an den Handwerker ausgezahlt.
    Verwandte Begriffe: Bankbürgschaft, Sperrkonto, Treuhandkonto
    Mängelansprüche
    Mängelansprüche sind Rechte des Auftraggebers, wenn die Handwerkerleistung mangelhaft ist. Dazu gehören das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Preises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweislast
    Treuhandkonto
    Ein Treuhandkonto ist ein Konto, das von einem unabhängigen Dritten (z.B. einem Anwalt oder Notar) verwaltet wird. Der Treuhänder zahlt das Geld an den Handwerker aus, sobald die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
    Verwandte Begriffe: Sperrkonto, Bankbürgschaft, Sicherheitseinbehalt
    Dachstuhl
    Der Dachstuhl ist das tragende Gerüst eines Daches, bestehend aus Sparren, Pfetten und Stützen. Er bildet die Grundlage für die Dacheindeckung und trägt die Last des Daches.
    Verwandte Begriffe: Sparren, Pfetten, Dacheindeckung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bankbürgschaft im Handwerk?
      Eine Bankbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Handwerker stellt, um die Erfüllung seiner Gewährleistungsansprüche zu gewährleisten. Die Bank bürgt für den Handwerker, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    2. Was ist ein Sperrkonto?
      Ein Sperrkonto ist ein Konto, auf das beide Parteien (Auftraggeber und Handwerker) nur gemeinsam Zugriff haben. Es dient als Sicherheit für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen.
    3. Welche Risiken birgt ein Sperrkonto im Vergleich zur Bankbürgschaft?
      Ein Sperrkonto bietet weniger Sicherheit als eine Bankbürgschaft, da die Freigabe des Geldes im Streitfall oft schwierig ist und beide Parteien zustimmen müssen. Bei einer Bankbürgschaft kann der Auftraggeber die Bürgschaft direkt in Anspruch nehmen, wenn Mängel vorliegen.
    4. Was sollte ich bei der Einrichtung eines Sperrkontos beachten?
      Achten Sie auf klare Regelungen zur Zugriffsberechtigung, Freigabebedingungen und Regelungen bei Mängeln. Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen.
    5. Kann ich auf eine Bankbürgschaft bestehen, wenn diese im Vertrag vereinbart wurde?
      Ja, grundsätzlich können Sie auf die Erfüllung des Vertrags bestehen. Allerdings kann es sinnvoll sein, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, wenn der Handwerker die Bürgschaft nicht erbringen kann.
    6. Welche Alternativen gibt es zur Bankbürgschaft und zum Sperrkonto?
      Eine Alternative ist ein Treuhandkonto, bei dem ein unabhängiger Dritter (z.B. ein Anwalt) das Geld verwaltet und es erst nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen freigibt.
    7. Was passiert, wenn der Handwerker insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Handwerkers ist es wichtig, dass Sie eine ausreichende Sicherheit haben, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Bankbürgschaft bietet hier in der Regel besseren Schutz als ein Sperrkonto.
    8. Wie hoch sollte die Sicherheit (Bankbürgschaft oder Sperrkonto) sein?
      Üblich sind 5% der Auftragssumme über die Dauer der Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre).

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      Form und Frist der Mängelanzeige.
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      Wann verjähren Gewährleistungsansprüche?
    • Insolvenz des Handwerkers
      Was tun, wenn der Handwerker zahlungsunfähig wird?
  2. Bankbürgschaft vs. Mängel – Brauchen Sie noch Sicherheit?

    Mal komisch gefragt
    brauchen Sie denn nach einem Jahr noch eine Bürgschaft. Entweder ist der Dachstuhl ohne Mängel gemacht oder Sie haben Mängel und diese werden behoben.
    Vorschlag: Kaufen Sie ein paar Goldmünzen, die bleiben auch nach dem Bankencrash erhalten. Freut vielleicht den Handwerker auch mal "richtiges" Geld in die Hand zu bekommen.
    (Momentan ist der Goldpreis ja stark am Steigen, könnte aber auch mal wieder sinken, aber besser als wertlose "Aktien".).
    Im Link einfach mal auch "Charts" klicken.
  3. Handwerker-Ärger: Auf Bankbürgschaft bestehen!

    Hatte nur Ärger mit dem Handwerker
    Mir geht es hier nur noch ums Prinzip. Während der Bauphase hatte ich nur Ärger und generve mit diesem Handwerker. In der Ausschreibung unseres Architekten ist die Bankbürgschaft ausdrücklich festgeschrieben worden. Der Dachstuhl hat keine aktuellen Mängel.
    • Name:
    • Markus
  4. Sicherheitsleistung: Wahlrecht des Handwerkers prüfen!

    er
    hat wohl das Wahlrecht, wenn vertraglich Sicherheitsleistung vereinbart wurde.
    Mal in den Vertragsgrundlagen nachlesen.
    Grüße
  5. Sicherheitseinbehalt: Bankbürgschaft oder Sperrkonto?

    Sicherheitsleistung
    Der Auftragnehmer kann ja die Bankbürgschaft beibrangen, damit Sie die ausstehenden 5 %, den Sicherheitseinbehalt auszahlen können.
    Haben Sie denn überhaupt 5 % einbehalten? Wenn ja, dann können Sie die ja auch auf ein Sperrkonto einzahlen.
    Gruß
  6. Sicherheitsleistung: Handwerker will Art der Sicherheit ändern

    der
    Handwerker kriegt doch angeblich keine
    und jetzt will er deshalb die Art der Sicherheit ändern.
    ... und Markus hat wieder den Ärger.
    Immer wegen dem.
    ;-)
  7. Sicherheitsleistung: Vertragliche Vereinbarung zum Sperrkonto?

    Sicherheitsleistung
    Habe mir den Vertragstext noch einmal genau angesehen.
    Dort ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % vereinbart worden als Sicherheit für die Gewährleistung. Damit der Handwerker an die 5 % kommt ist dort vereinbart worden das statt dessen eine Bankbürgschaft beigebracht werden kann. Aus dem Text geht aber nicht hervor das ich das Geld auf ein Sperrkonto zu zahlen habe.
    Muss ich dieses nun tun? Oder warte ich die nächsten 4 Jahre einfach ab und überweise dem Handwerker dann sein Restgeld?
    Müsste mich dann erst mal schlau machen wie so etwas funktioniert und ob dies meine Bank überhaupt anbietet.
  8. Sperrkonto: Sicherheit für Gewährleistung und Handwerker?

    und warum das ganze?
    ganz einfach: Sie behalten 5 % ein, falls ein Gewährleistungsfall eintritt und der Handwerker nicht mehr greifbar wäre. soweit einigermaßen nachvollziehbar.
    der Handwerker wünscht das Geld auf einem sperrkonto, vielleicht noch minimalst verzinst, falls sie in 4  -  5 Jahren nicht mehr flüssig wären und er dann seinem Geld hinterherlaufen müsste.
    soweit doch wohl auch nachvollziehbar.
    Sollte VOBAbk. vereinbart gewesen sein so steht dort sinngemäß in § 17:
    wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet so hat der AGAbk. den Betrag auf einem Sperrkonto über welches beide nur gemeinsam verfügen können bei einer zu vereinbarenden Bank zu hinterlegen. Etwaige Zinsen stehen dem AN zu.
  9. VOB: Gewährleistungsbürgschaft – Rückgabe nach 2 Jahren?

    Falls VOBAbk. vereinbart ist
    und NUR die Länge der Gewährleistungszeit auf 5 Jahre erhöht wurde, sonst keinerlei weitere Aussage zur Länge der Gewährleistungsbürgschaft getroffen wurde  -  so ist die Bürgschaft oder eben die Summe nach 2 Jahre zurückzugeben.
    § 17
    3. Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
    5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer
    den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto
    einzuzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen können („Und-Konto“). Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
    6. (3) Zahlt der Auftraggeber den einbehaltenen Betrag nicht rechtzeitig ein, so kann ihm der Auftragnehmer hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber auch diese verstreichen, so kann der Auftragnehmer
    die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen und braucht dann keine Sicherheit mehr zu leisten.
    8. (2) Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelanspr
    üche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer
    Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu diesem
    Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Bankbürgschaft vs. Sperrkonto: Was tun bei verweigerter Sicherheit?

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Situation, in der ein Handwerker eine vereinbarte Bankbürgschaft verweigert und stattdessen ein Sperrkonto für die Gewährleistung fordert. Es geht um die vertraglichen Grundlagen, die Rechte des Auftraggebers und die möglichen Alternativen. Die Diskussion beleuchtet auch die Frage, ob der Handwerker ein Wahlrecht bezüglich der Art der Sicherheitsleistung hat und welche Rolle die VOBAbk. dabei spielt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Handwerker-Ärger: Auf Bankbürgschaft bestehen! wird betont, dass bei ausdrücklicher Vereinbarung einer Bankbürgschaft in der Ausschreibung darauf bestanden werden sollte, um späteren Ärger zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB: Gewährleistungsbürgschaft – Rückgabe nach 2 Jahren? weist darauf hin, dass bei Vereinbarung der VOB und einer Erhöhung der Gewährleistungszeit auf 5 Jahre, die Bürgschaft oder Summe nach 2 Jahren zurückzugeben ist, sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden.

    💰 Zusatzinfo: Ein Sperrkonto dient als Sicherheitseinbehalt für mögliche Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist. Die Zinsen auf dem Sperrkonto können, je nach Vereinbarung, dem Auftraggeber oder Auftragnehmer zustehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertragstext genau auf Vereinbarungen zur Sicherheitsleistung und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Der Beitrag Sicherheitsleistung: Vertragliche Vereinbarung zum Sperrkonto? rät dazu, den Vertragstext hinsichtlich der Verpflichtung zur Einzahlung auf ein Sperrkonto zu überprüfen. Klären Sie, ob der Handwerker ein Wahlrecht bezüglich der Art der Sicherheit hat (siehe Sicherheitsleistung: Wahlrecht des Handwerkers prüfen!).

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