wir stehen vor folgendem Problem: Wir wollen einen Flachdachbungalow mit einem Dachgeschoss aufstocken. Bei der Planung haben wir uns an alle Vorgaben des Bebauungsplans gehalten (Bundesland: Hessen). Das Bauamt ist grundsätzlich mit der Planung einverstanden. Es gibt nur ein Problem: Die Außenwand des bestehenden Bungalows hat auf der einen Seite nur einen Abstand von 2,5 Meter zur Grundstücksgrenze. Auf dieser Seite soll der Giebel des Daches sein. Nun verweigert der Nachbar die Zustimmung, die wir ja benötigen, weil wir die 3 m Abstand unterschreiten. Es gibt folgende zwei Lösungsmöglichkeiten:
1) Der Giebel des Daches wird einfach um 50 cm nach hinten versetzt gebaut. Damit hat der Giebel einen Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze. Es entsteht quasi vor dem Giebel ein Vorsprung von 50 cm. Das Dach wird dann über den Giebel 50 cm rausgezogen und schließt damit bündig mit der alten Wand ab. Man hat dann eben nur im Giebel eine Art Erker, der aber nicht genutzt werden soll
2) Wir versetzen die Wand im Erdgeschoss, sodass sie 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze hat und ziehen dann den Giebel bündig mit der nach hinten versetzten Wand hoch
Zumindest Alternative 2 sollte ja ohne Zustimmung des Nachbarn kein Problem sein, oder? Wir halten uns ansonsten an sämtliche Bauordnungen.
Spricht etwas gegen Alternative 1? Müsste doch eigentlich auch gehen. Die Wand im Erdgeschoss sollte ja aus Gewohnheitsrecht kein Problem sein (das Haus steht seit 20 Jahren so wie es ist) und das neue Bauvorhaben (das Dach) hält den geforderten Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze ein.
Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar.